Sonstige News

 
  • Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf € 12,41

    Der Mindestlohn wird ab dem 01. Januar 2024 auf € 12,41 erhöht, damit steigt auch die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von € 520,00 auf € 538,00 monatlich.

  • Neuer Schulungsplan 2024 ist online

    Ab sofort steht Ihnen unser Schulungsplan für das Jahr 2024 zur Verfügung.

  • Der neue Beschäftigtendatenschutz in der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und im BDSG-neu

    Seit dem 25.05.2018 sind kraft Bindungswirkung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zahlreiche Änderungen und Neuerungen im Beschäftigtendatenschutz in Kraft getreten, teilweise mit erheblich gestiegenen Anforderungen.

    Über die wichtigsten Berührungspunkte der neuen Rechtslage für die Personalarbeit, dies betrifft primär die verschärften Dokumentations- und Meldepflichten, haben wir unsere Mitgliedsunternehmen im Rahmen unserer Infoveranstaltungen im April und Mai diesen Jahren bereits informiert.

    Informationsmaterial können Sie bei Bedarf bei der Geschäftsstelle anfordern.

    Weiterhin stehen im internen Mitgliederbereich zahlreiche Muster und Dokumente für Sie zum Download bereit.

  • Die neue Institutsvergütungsverordnung

    - seit dem 04.08.2017 in Kraft -

    Immer wieder erreichen den GenoAGV Anfragen, welche Umsetzungsmaßnahmen aufgrund der neuen Institutsvergütungsverordnung derzeit schon erforderlich sind. Aufgrund des BWGV-Rundschreibens 2017 K-117 ergeben sich auch ohne Vorliegen einer ergänzenden Auslegungshilfe seitens der BaFin folgende Erfordernisse, die der GenoAGV begleitet:

    1. Anpassung der Vergütungsgrundsätze
    Die neuen Mustervergütungsgrundsätze wurden vom BWGV mit Unterstützung des GenoAGV erarbeitet und stehen im BWGV-Mitgliederportal und im Mitgliederportal des GenoAGV zum Download bereit.

    2. Geänderte Zuordnung von fixer und variabler Vergütung
    Da die neue Institutsvergütungsverordnung eine geänderte Zuordnung von fixen und variablen Vergütungsbestandteilen vorsieht, sind bankseitig die bisherigen Zuordnungen anzupassen und zu dokumentieren. Diese Zuordnung ist die Voraussetzung für die Bewertung einer angemessenen Vergütungsverteilung nach § 6 Institutsvergütungsverordnung und den Prozess nach § 7 Institutsvergütungsverordnung (Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung). Als Hilfe für die Zuordnung von Vergütungsbestandteilen haben wir ein Prüfschema entwickelt, das ebenfalls in den Mitgliederportalen des BWGV und GenoAGV abrufbar ist. Hinsichtlich des Umgangs mit widerruflichen Zulagen verweisen wir auf das AVR-Rundschreiben Nr. R 1710013 vom 26.10.2017. Gerne sind wir in Zweifelsfragen behilflich.

    3. Abfindungszahlungen
    Völlig neu in die Institutsvergütungsverordnung wurden Abfindungen als Zahlungen bei der vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen aufgenommen. Hier sind noch viele Umsetzungsfragen offen und im Detail wohl auch von den Ausführungen der zu erwartenden Auslegungshilfe der BaFin und der darauf aufbauenden Verbundinterpretation abhängig. Gleichwohl verpflichtet die Verordnung die Institute bereits jetzt zur entsprechenden Umsetzung, welche gegebenenfalls nach Vorliegen weiterer Erkenntnisse anzupassen ist.

    Wir haben Ihnen deswegen weitere Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt, die eine unmittelbare Umsetzung ermöglichen und den Bereich "Abfindungen" für die Prüfung 2018 ausreichend abdecken. Diese Arbeitshilfen sind:

    • Musterabfindungsgrundsätze die nicht veröffentlicht werden und die Bindung der Bank an interne Festlegungen beschreiben.
    • Rahmenkonzept zu Abfindungen, als Anlage zu den zu veröffentlichenden Vergütungsgrundsätzen der Bank
    • Musterdokumentation als Pflichtmaßnahme, soweit tatsächlich Abfindungen gezahlt werden.

    Sämtliche Dokumente sind  im internen Mitgliederportal des GenoAGV abrufbar.

    4. Qualitative Bewertungskriterien
    Hinsichtlich der Einführung und der Reichweite von qualitativen Bewertungskriterien bei variablen Vergütungen und den Vergütungssystemen der Bank über den sogenannten kundenorientierten Vergütungsvorbehalt verweisen wir auf die Ausführungen des AVR. Gerne beraten wir Sie ergänzend. Sämtliche Musterverträge des GenoAGV für den Mitarbeiter- und Vorstandsbereich sind bereits entsprechend angepasst.

    5. Musterbeschlüsse Aufsichtsrat
    Angepasste Musterbeschlüsse des Aufsichtsrats bei Tantiemegewährung stehen zur Verfügung, ergänzend bieten wir wie im Jahre 2011 eine Gutachtenerstellung zur Anpassungsprüfung der dienstvertraglichen Regelungen an. Weitere Information erhalten Sie im internen Mitgliederbereich.

    Die Geschäftsstelle steht Ihnen für alle Fragestellungen rund um die neue Institutsvergütungsverordnung gerne zur Verfügung.

  • GenoAGV - nun zertifizierter Schulungs- und Veranstaltungsanbieter nach EN ISO 9001:2015

    Seit März 2017 ist der GenoAGV zertifizierter Anbieter im Bereich Schulungen und Veranstaltungen. Die Zertifizierungsgrundlage bildet die internationale Norm EN ISO 9001:2015.

    Der GenoAGV unterwirft sich somit den Normvorgaben um das Dienstleistungsangebot in diesem Bereich ständig zu optimieren und zu verbessern. Unser Ziel ist es, Fehler zu vermeiden bzw. vorzubeugen und die Qualität, mithin die Mitgliederzufriedenheit, zu steigern. 

  • Übernahme der Geschäftsstellenfunktion der TBG

    Am 01.01.2017 hat der GenoAGV im Auftrag der Tarifgemeinschaft Badischer Genossenschaften (TBG) und des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes (BWGV) die Funktion der Geschäftsstelle für die TBG übernommen.

    Den Mitgliedern der TBG steht nunmehr das gesamte Dienstleistungsangebot im Bereich der Tarifarbeit und der arbeitsrechtlichen Beratung des GenoAGV zur Verfügung.

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