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Groß- und Außenhandel BAYERN
Verbandsempfehlung vom 26.03.2025
Trotz intensiver Bemühungen, mit der Gewerkschaft ver.di den bundesweiten Abschluss aus dem Jahr 2024, dessen weitere Erhöhungsstufe im Mai 2025 ansteht, zu tarifieren, erfolgte seitens der Gewerkschaft ver.di auf unser Schreiben vom 06.03.2025 keinerlei Reaktion. Die Tarifkommission des genossenschaftlichen Großhandels in Bayern hat deswegen entschieden, eine weitere Erhöhungsempfehlung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen auszusprechen, die auf Basis des bundesweiten Abschlusses erfolgt.
Ursprünglich sah die weitere Erhöhungsstufe im Tarifabschluss 2024 eine Anhebung der Löhne und Gehälter um 2,0 % ab Mai 2025 vor, da jedoch ein Tarifabschluss zu einer verbindlichen tariflichen Altersvorsorge nicht erzielt werden konnte, ist – wie tariflich vorgesehen – die Steigerung um 3,0 % vorzunehmen.
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Groß- und Außenhandel BADEN-WÜRTTEMBERG
Beendigung der Gespräche zu einer neuen betrieblichen Altersvorsorge
Der Tarifabschluss 2024 sah vor, eine neue tarifliche Altersvorsorge zu entwickeln. Diese sollte auf eine sichere, ertragsreiche und kostengünstige Grundlage gestellt werden unter der Bedingung, alle versicherungstechnischen und sonstigen Finanzrisiken auf eine unabhängige Versorgungseinrichtung zu verlagern. Sie sollte zudem die Möglichkeit bieten, weitere Entgeltbestandteile für die Altersvorsorge einzusetzen. Dieses Projekt sollte bis zum 30. April 2024 abgeschlossen sein.
Alternativ waren die Möglichkeiten einer Fristverlängerung sowie einer Beendigung des Projekts vorgesehen. Für den letztgenannten Fall war bereits vereinbart, dass die Löhne und Gehälter ab Mai 2025 um ein weiteres Prozent angehoben werden und der Arbeitgeberbeitrag zur tariflichen bAV um € 120,00 p. a. angehoben wird.
Für die Arbeit an der neuen bAV ist eine Projektgruppe eingerichtet worden, die sich aus Vertretern der Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberseite, jeweils aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, zusammengesetzt hat. Diese Projektgruppe hat intensiv daran gearbeitet, eine neue bAV zu entwickeln. Dabei war es stets Ziel der Arbeitgebervertreter, eine für die Unternehmen des Groß- und Außenhandels optimal passende Lösung zu finden. Dazu wurde u. a. eine Unternehmensbefragung durchgeführt. Wir danken ausdrücklich allen Unternehmen, die sich hieran beteiligt haben!
Die Gespräche konnten jedoch nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zu einem Ergebnis geführt werden. Die Projektgruppe hat daher entschieden, sie zu beenden und auch keine Fristverlängerung zu vereinbaren. Dies geschah maßgeblich aus zwei Gründen:
Zum einen aus der Besorgnis, auch innerhalb der nächsten 12 Monate kein Ergebnis unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und finanztechnischen Auflagen zu finden und zum anderen, um die Beschäftigten in den Betrieben nicht länger auf eine Erhöhung ihrer Entgelte warten zu lassen.
Die Entwicklung einer neuen bAV stellt ein komplexes Großprojekt dar, insbesondere angesichts seiner langfristigen Auswirkungen. Hierfür muss eine optimale Lösung für Arbeitgeber und Beschäftigte gefunden werden – dies hat Vorrang vor unter Zeitdruck entstandenen Ergebnissen. Zudem hat die vorzeitige Neuwahl des Bundestages neue Unsicherheit über mögliche neue gesetzliche Regelungen zur bAV und zu flexiblen Altersübergängen mit sich gebracht.
Damit greift die Regelung aus dem Tarifergebnis, dass die Tarifentgelte ab Mai 2025 nicht um 2,0 %, sondern insgesamt um 3,0 % erhöht werden und der Arbeitgeberbeitrag in dem bestehenden Tarifvertrag über die tarifliche Altersvorsorge um € 120,00 p. a. erhöht wird.
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Winzergenossenschaften, Obst- u. Gemüseerzeugermärkte, Blumengroßmärkte Nord- u. Südbaden (TBG)
Tarifverhandlungen ergebnislos abgebrochen
Am 17.07.2024 fanden in Breisach die Verhandlungen mit der Gewerkschaft NGG für den Tarifbereich der badischen Genossenschaften (TBG) zum Neuabschluss des gewerkschaftsseitig zum 31.03.2024 gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages statt. Die Forderungen der NGG beliefen sich im Wesentlichen darauf, sämtliche Entgelte um pauschal € 350,00 pro Monat zu erhöhen, was eine Steigerung von bis zu 20 % für die unteren Lohngruppen bedeuten würde. Der Tarifvertrag sollte laut NGG lediglich für zwölf Monate, also bis zum 31.03.2025, Gültigkeit haben.
Bereits am 10.04.2024 wurde mit der NGG ein Sondierungsgespräch geführt, was nunmehr in konkreten Tarifverhandlungen mündete. Die Arbeitgeberseite bot dabei der Gewerkschaft an, neben einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie von bis zu € 1.620,00 noch im Jahr 2024, eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab April 2025 um 5 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten, also bis zum 31.03.2026, vorzunehmen.
Die Gewerkschaft NGG wies dieses Angebot umgehend als nicht verhandelbar und weder in der Struktur noch im Inhalt als akzeptabel zurück und beharrte auf ihrer Forderung einer pauschalen Erhöhung um € 350,00. Aufgrund der weit auseinanderliegenden Positionen hat die Arbeitgeberseite erklärt, die Verhandlungen einstweilen nicht fortführen zu können, da eine Einigung, auch bei weiteren Verhandlungen, nicht zu erreichen ist.
Die Tarifkommission auf Arbeitgeberseite hat sodann im Anschluss an die Tarifverhandlungen einstimmig beschlossen, den Mitgliedsunternehmen eine Anpassungsempfehlung dahingehend zu erteilen, dass ab dem 01.04.2025 die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um freiwillig 5 % angehoben werden.
Darüber hinaus sollen die Mitgliedsunternehmen darauf hingewiesen werden, dass es bis zum 31.12.2024 die Möglichkeit gibt, eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsaus-gleichsprämie von bis zu € 3.000,00 zu gewähren. Es wird verbandsseitig angeregt, von dieser Möglichkeit noch im Jahre 2024 Gebrauch zu machen, dies kann als Einmalzahlung oder auch in monatlichen Raten erfolgen. Eine Zahlung nach dem 31.12.2024 ist nicht mehr möglich. Der Verband hält es für sachgerecht, einen Betrag von bis zu € 2.000,00 in Erwägung zu ziehen. Die im Rahmen der Tarifverhandlungen angebotenen € 1.620,00 als tarifliche Inflationsausgleichsprämie entsprechen dabei für den Zeitraum ab dem 01.04.2024 bis zum 31.12.2024 einer Erhöhung von über 6 %, bei Berücksichtigung des Brutto-Netto-Effekts sogar von ca. 8 %.
Sofern in den Unternehmen ein Betriebsrat besteht wird empfohlen, die freiwillige Gewährung der Inflationsausgleichsprämie und deren Voraussetzungen in einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat festzuhalten.
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Milchwirtschaft Baden-Württemberg
Erste Verhandlungsrunde ergebnislos vertagt
Die erste Verhandlungsrunde über den Neuabschluss des gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom 27. Mai 2024 am Donnerstag, den 17. April 2025 mit der Gewerkschaft NGG endete ergebnislos. Die Gewerkschaft begründete ihre Forderungen nach einer 6,5 %igen Lohn- und Gehaltserhöhung (mindestens aber € 245,00) mit einem nach wie vor bestehenden Nachholbedarf aufgrund der Preisentwicklung der letzten beiden Jahre.
Die Arbeitgeberseite unterbreitete mit Hinweis auf die inzwischen moderaten Inflationsraten ein erstes Angebot, welches eine Erhöhung um 2,5 % bei einer Laufzeit von 14 Monaten vorsah. Gleichwohl war die Gewerkschaft nicht bereit, von ihrer Erhöhungsforderung abzurücken. Die Gespräche wurden deshalb vertagt auf den 20. Mai 2025.
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Raiffeisen-Ware (ohne BAG!)
Weitere Verbandsempfehlung zur Anhebung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen
Nachdem die Gewerkschaft NGG nach wie vor keine Bereitschaft zeigt, den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Raiffeisen-Warengenossenschaften in Württemberg fortzuentwickeln, sprechen wir aufgrund einer einstimmigen Entscheidung der Tarifkommission vom 05.12.2024 eine weitere Tarifempfehlung für die tarifgebundenen Mitgliedsgenossenschaften aus.
Am 05.12.2024 wurde der Gewerkschaft NGG angeboten, die Tarifempfehlung vom November 2023 nachzutarifieren und eine weitere Erhöhung in 2025 i. H. v. 2,1 % vorzunehmen. Dies lehnte die Gewerkschaft NGG kategorisch ab und forderte stattdessen eine Erhöhung von mindestens 7 %. Da dies für unsere Mitgliedsunternehmen nicht leistbar ist, kann eine Fortschreibung des Tarifes nur über eine erneute Tarifempfehlung erfolgen.
Diese sieht vor, dass die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen in 2025 um 2,1 % erhöht werden. Der Erhöhungszeitpunkt kann im ersten Halbjahr 2025 frei gewählt werden, eine entsprechende Erhöhung ist somit frühestens ab Januar 2025 möglich und sollte spätestens im Juni 2025 vollzogen sein.
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Volksbanken und Raiffeisenbanken
Am 06.07.2022 konnte in dritter Verhandlungsrunde folgende Einigung erzielt werden:
- Einmalzahlung im Oktober 2022
von € 1.000,00 für VG A1-A3, TG 1-3
von € 900,00 für VG B1-B3, TG 4-6
von € 800,00 für VG C1-C3, TG 7-9
- Anhebung der tariflichen Tabellengehälter um 3,2 % ab 01.01.2023 und um weitere 2,0 % ab 01.01.2024. Ergänzend wird die Zulagentabelle zum 01.01.2023 überproportional um 10 % angehoben und zum 01.01.2024 um weitere 2,0 %.
- Laufzeitende ist am 31.12.2024 (nach 33 Monaten)
- Anhebung der Ausbildungsvergütung in zwei Schritten:
ab dem 01.10.2022 im ersten Ausbildungsjahr um € 50,00, im zweiten Ausbildungsjahr um € 60,00, im dritten Ausbildungsjahr um € 70,00 und ab dem 01.01.2024 um jeweils 2,0 %.
Darüber hinaus wurden im Gesamtpaket mit den tariflichen Vergütungsregelungen weitere Vereinbarungen getrofffen, die hier nicht näher aufgeführt werden.
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Bezugs- und Absatzgenossenschaften
Tarifabschluss in der ersten Verhandlungsrunde am 26.06.2017; 2,3 % ab 01.07.17, weitere 2,0 % ab 01.07.18, Laufzeit 24 Monate
Der Tarifvertrag vom 07.09.2016 wurde seitens der Gewerkschaft NGG form- und fristgerecht zum 31.05.2017 gekündigt. Die Gewerkschaft forderte eine 5 %-ige Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Am Montag, den 26.06.2017 konnte in der ersten Verhandlungsrunde folgender Tarifabschluss erzielt werden:
- Die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen werden ab dem 01.07.2017 um linear 2,3 % erhöht. Für den Monat Juni 2017 bleibt es bei den bisher geltenden tariflichen Sätzen.
- Ab dem 01.07.2018 werden die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um linear 2,0 % erhöht.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und ist erstmals kündbar zum 31.05.2019.