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Milchwirtschaft Baden-Württemberg
Tarifabschluss in der zweiten Verhandlungsrunde
Am Montag, den 23.05.2022 konnte in zweiter Verhandlungsrunde in Ulm ein Tarifabschluss erzielt werden.
Das Ergebnis sieht folgendes vor:
- Die Löhne und Gehälter werden ab dem 01.06.2022 um 3,6 % erhöht.
- Vollzeitbeschäftigte erhalten mit dem Junigehalt 2022 eine Einmalzahlung i. H. v. € 218,00 brutto, Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zahlung anteilig, maßgeblich ist der Teilzeitgrad zum Auszahlungszeitpunkt.
- Vollzeitbeschäftigte erhalten im September 2022 eine weitere Einmalzahlung i. H. v. € 200,00 brutto, Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zahlung anteilig, maßgeblich ist der Teilzeitgrad zum Auszahlungszeitpunkt.
- Die Auszubildendenvergütungen erhöhen sich über alle Ausbildungsjahre pauschal ab dem 01.06.2022 um € 50,00 brutto.
- Es wurde ein Maßregelungsverbot vereinbart.
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt zwölf Monate. Eine Kündigung ist zum 31.03.2023 möglich.
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Groß- und Außenhandel BAYERN
Weitere Verbandsempfehlung zu Vorweganhebungen
Bis dato konnte mit ver.di Bayern kein Tarifabschluss zu Löhnen und Gehältern erzielt werden. Die Gewerkschaft weigert sich strikt, den bundesweiten Abschluss für den Groß- und Außenhandel auch für den genossenschaftlichen Großhandel in Bayern zu tarifieren. Eine Begründung liefert ver.di nicht. Die Behauptung seitens der Gewerkschaft, dass die Bezahlung im genossenschaftlichen Großhandel niedriger sei als in anderen Tarifgebieten des Großhandels, konnten wir deutlich widerlegen, gleichwohl weigert sich ver.di Bayern, an den Tariftisch zurückzukehren.
Die Arbeitgeberseite ist nach wie vor bereit, den bereits im Oktober 2021 erzielten bundesweiten Tarifabschluss auch für unser Tarifgebiet zu übernehmen. Dieser sieht, übertragen auf unser Tarifgebiet, eine zweite Erhöhungsstufe ab dem 1. März 2022 von 1,7 % vor, nach einer bereits erfolgten ersten Erhöhungsstufe 2021 in Höhe von 3,0 %.
Um den Tarifkonflikt weder weiter eskalieren zu lassen noch diesen auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszutragen, hat unsere Tarifkommission beschlossen, eine weitere Verbandsempfehlung zur freiwilligen Erhöhung der Löhne und Gehälter auszusprechen.
Die erste Verbandsempfehlung im Juli und November 2021 sah eine Erhöhung von mindestens 2,0 % vor. Zahlreiche Mitgliedsunternehmen haben jedoch eine freiwillige Erhöhung von 3,0 % vorgenommen, im Einklang mit den bundesweit getätigten Tarifabschlüssen.
Ziel der Verbandsempfehlung ist es nunmehr auch, in den Mitgliedsunternehmen ein Lohn- und Gehaltsniveau zu erreichen, welches beide Erhöhungsstufen von 3,0 % und 1,7 % letztendlich im Ergebnis nachvollzieht und somit ein einheitliches Niveau zu erreichen, was gegebenenfalls mit ver.di nachtarifiert werden kann.
Für Unternehmen, die bereits eine erste freiwillige Anhebung von 3,0 % vorgenommen haben, wird deswegen empfohlen, die Löhne und Gehälter ab März 2022 um weitere 1,7 % anzuheben.
Für Unternehmen, die eine geringere oder keine Erhöhung vorgenommen haben, wird empfohlen, ab März 2022 die sich aus beiliegender Tabelle ergebenden Löhne und Gehälter zu bezahlen.
Sollte eine freiwillige Vorweganhebung zum 01.03.2022 nicht mehr darstellbar sein, wird empfohlen, dies spätestens ab dem Monat April 2022 vorzunehmen.
Soweit sich kein Tarifabschluss bis zum Herbst abzeichnet, werden wir hinsichtlich einer freiwilligen Erhöhung der Auszubildendenvergütungen ab September 2022 eine weitere Verbandsempfehlung abgeben.
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Winzer, Obst- u. Gemüseerzeugermärkte, Blumengroßmärkte Nord- u. Südbaden (TBG)
Tarifabschluss in zweiter Tarifverhandlungsrunde erzielt
Am Montag, den 07.02.2022 konnte in Freiburg in zweiter Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft NGG ein Neuabschluss des gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages erzielt werden.
Es konnte auf Basis der folgenden Erhöhungsschritte eine Einigung erzielt werden:
1. Von November 2021 bis März 2022 bleibt es bei den bisherigen tariflichen Sätzen.
2. Ab 01. April 2022 werden die Löhne und Gehälter um pauschal € 70,00 für Vollzeitbeschäftigte über alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhöht, dies entspricht 2,5 % in Bezug auf den Ecklohn. Ab 01. Juni 2023 werden die Löhne und Gehälter um weitere 2,1 % angehoben. Die Ausbildungsvergütungen werden am 01. April 2022 um 2,5 % und ab 01. Juni 2023 um 2,1 % erhöht.
Der Tarifvertrag wurde abgeschlossen bis zum 31. März 2024 und hat somit eine Laufzeit von 29 Monaten.
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Groß- und Außenhandel BADEN-WÜRTTEMBERG
Nach langem Ringen: Tarifabschluss des Groß- und Außenhandels in Baden-Württemberg erzielt
Der Groß- und Außenhandel mit seinen landesweit rund 325.000 Beschäftigten hat sich am Montag, den 18. Oktober 2021 in Stuttgart nach schwierigen Gesprächen in sechster Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft ver.di auf einen Tarifabschluss geeinigt.
Das Tarifergebnis sieht bei einer 25-monatigen Laufzeit eine zweistufige Erhöhung um 3,0 % zum
1. Oktober 2021 und weiteren 1,7 % zum 1. März 2022 sowie eine Einmalzahlung von € 84,00 im
Januar 2022 vor.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. September 2021 um € 40,00 und ab dem
1. September 2022 um weitere € 30,00. Um für Baden-Württemberg die bundesweite Koordinierung in Zukunft zu vereinfachen, wurde die Laufzeit der Tarifverträge durch den 25-monatigen Abschluss an die anderen Tarifgebiete in Deutschland angepasst.
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Raiffeisen-Ware (ohne BAG!)
Tarifabschluss erreicht
Im Nachgang zur zweiten Verhandlungsrunde am 10.05.2021 in Möglingen konnte mit der Gewerkschaft NGG doch noch ein Tarifabschluss erzielt und die Anrufung der Schlichtung vermieden werden.
Der erreichte Tarifabschluss sieht bis zum 31.03.2022 keine linearen Erhöhungen der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen vor. Es wurde somit ein komplettes Tarifjahr ohne tabellenwirksame Erhöhungen vereinbart. Allerdings erhalten die Beschäftigten eine einmalige Corona-Prämie i. H. v.
€ 300,00, Auszahlungszeitpunkt und die weiteren Modalitäten der Gewährung werden noch mit der Gewerkschaft NGG abgestimmt.
Der erreichte 24monatige Abschluss sieht weiter vor, dass die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab dem 01.04.2022 um 2,0 % erhöht werden.
Die Arbeitgeberseite ist mit diesem Abschluss an die Grenze des Machbaren gegangen, sieht jedoch aufgrund der langen erhöhungsfreien Zeit und auch der Planungssicherheit bis 31.03.2023 entsprechende Vorteile auf Seiten der Mitgliedsunternehmen.
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Volksbanken und Raiffeisenbanken
Am 07.08.2019 haben sich die Gewerkschaften DBV und DHV und der Arbeitergeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (AVR) auf ein umfassendes Tarifpaket geeinigt.
Die Parteien konnten einen Konsens für eine umfassende Reform der tariflichen Vergütungsordnung sowie eine Vielzahl weiterer Änderungen, die darauf zielen, das Tarifwerk der Volksbanken und Raiffeisenbanken zukunftsfähig zu machen, finden.
Nachstehend informieren wir Sie im Überblick über die wichtigsten Punkte des Tarifabschlusses, insbesondere den Gehaltsabschluss.
A: Anhebung der linearen Gehälter der Tarifangestellten
Die Tabellengehälter für Tarifangestellte werden in 2 Stufen angehoben:
3,0 % zum 01.01.2020
1,5 % ab dem 01.04.2021
Die Laufzeit beträgt 34 Monate (Laufzeitende: 31.03.2022).
Aufgrund der 7 Monate im Jahr 2019 ohne lineare Erhöhung und ohne Einmalzahlung bleibt das laufende Jahr ohne weitere Belastung.
B: Regelungen für Auszubildende
- Erhöhung der Auszubildendenvergütung um jeweils € 50,- zu den oben genannten Zeitpunkten
- Rechtsanspruch auf 2 Monate unbezahlten Urlaub („Sabbatical“) in den ersten 3 Jahren nach Übernahme nach der Ausbildung
C: Reformpaket
- Neuordnung der Einstiegs- und Endgehälter ab 2020 mit Zulagensystematik
- Neue Vergütungsgruppen
- Regelungen zur Arbeitnehmerbindung
- Neuregelung der Samstagsarbeit
- Betriebliche Altersversorgung
- Ergänzende Regelungen zur rentennahen Teilzeit
- Gesundheitsprävention
- Neufassung des Langzeitkontentarifs
Wir werden Sie in Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Vorstände, Personaler und Betriebsräte umfassend über das Reformpaket informieren. Die Daten und Ausschreibungen werden wir zeitnah bekanntgeben.
Das Verbandsgebiet des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes wird auf Arbeitgeberseite in der bundesweiten Verhandlungskommission durch Herrn Axel Lekies, Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg eG, sowie Herrn Christoph Fauser-Leiensetter, GenoAGV, vertreten.
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Bezugs- und Absatzgenossenschaften
Tarifabschluss in der ersten Verhandlungsrunde am 26.06.2017; 2,3 % ab 01.07.17, weitere 2,0 % ab 01.07.18, Laufzeit 24 Monate
Der Tarifvertrag vom 07.09.2016 wurde seitens der Gewerkschaft NGG form- und fristgerecht zum 31.05.2017 gekündigt. Die Gewerkschaft forderte eine 5 %-ige Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Am Montag, den 26.06.2017 konnte in der ersten Verhandlungsrunde folgender Tarifabschluss erzielt werden:
- Die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen werden ab dem 01.07.2017 um linear 2,3 % erhöht. Für den Monat Juni 2017 bleibt es bei den bisher geltenden tariflichen Sätzen.
- Ab dem 01.07.2018 werden die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um linear 2,0 % erhöht.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und ist erstmals kündbar zum 31.05.2019.