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Groß- und Außenhandel BAYERN
Verbandsempfehlung zur freiwilligen Anhebung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütung
Mit Tarifrundschreiben vom 19.06.2024 hatten wir darüber informiert, dass im allgemeinen Groß- und Außenhandel in Bayern ein Tarifabschluss erfolgt ist. Dieser Abschluss wurde inzwischen bundesweit in allen Tarifgebieten des allgemeinen und des genossenschaftlichen Groß- und Außenhandels nachvollzogen, mit Ausnahme des genossenschaftlichen Großhandels in Bayern, also unserem Verbandsgebiet.
Wie schon 2021, weigert sich die zuständige Gewerkschaft ver.di, den bundesweiten Tarifabschluss zu übernehmen. Hintergrund dürfte die Hoffnung der Gewerkschaft sein, aufgrund starker Streikbereitschaft in einigen Betrieben des genossenschaftlichen Großhandels ein noch besseres Ergebnis erzielen zu können. Diese Hoffnung hat sich allerdings schon in der vergangenen Tarifperiode nicht erfüllt. Trotz massiver Arbeitskämpfe war die Arbeitgeberseite nicht zu einem Tarifabschluss zu teuren Sonderbedingungen bereit. Nach wie vor sind wir mit ver.di im Gespräch und intensiv bemüht, doch noch einen Tarifabschluss erzielen zu können. Die Signale, die uns derzeit von ver.di erreichen, stimmen uns indes nicht allzu hoffnungsfroh.
Die Tarifkommission auf Arbeitgeberseite hat sich deshalb dazu entschlossen, den bundesweiten Abschluss in Bezug auf die Tabellenerhöhung für 2024 als Verbandsempfehlung den Mitgliedsunternehmen zu unterbreiten.
Der Abschluss sieht nach einer Erhöhung ab Oktober 2023 in Höhe von 5,1 % vor, dass ab Mai 2024 eine weitere Tabellenerhöhung von 5,0 % erfolgt.
Unsere Verbandsempfehlungen vom 28.09.2023 und vom 08.03.2024 sahen bereits freiwillige Erhöhungen von 5,1 % und 2,9 % zu den tariflich festgelegten Zeitpunkten vor, so dass ein Delta von 2,1 % in Bezug auf den zweiten Erhöhungsschritt von Mai 2024 besteht.
Entsprechend den abgeschlossenen Tarifverträgen in anderen Regionen besteht die Möglichkeit, dass nicht oder nicht vollständig umgesetzte Erhöhungsschritte in Form einer Einmalzahlung mit dem Abrechnungslauf für September 2024 als Nachberechnung erfolgen können.
Sollten Sie also die Erhöhungen von 5,1 % und 2,9 % wie vorgeschlagen vollzogen haben, so würde bei Umsetzung dieser Verbandsempfehlung für vier Monate die Differenz zwischen der Erhöhung um 2,9 % und der Erhöhung von 5,0 % als Einmalzahlung zu leisten sein. Ab September 2024 verwenden Sie dann bitte die beiliegenden Lohn- und Gehaltstabellen, die eine Erhöhung von 5,0 % abbilden.
Die weiteren Elemente des Tarifabschlusses sind derzeit nicht Gegenstand unserer Verbandsempfehlung. Hier behält sich die Tarifkommission vor, gesondert zu entscheiden. Dies sind insbesondere der Erhöhungsschritt um weitere 2,0 % und die neue betriebliche Altersversorgung in Höhe von € 480,00 jährlich, jeweils ab Mai 2025 sowie die tariflich vereinbarte Inflationsausgleichsprämie (IAP). Letztere wurde in Höhe von € 1.000,00 in bisher allen Tarifgebieten tariflich vereinbart.
Eine Anrechenbarkeit bereits bezahlter betrieblicher IAP wurde dort nur für einen Ausnahmefall geregelt und zwar dann, wenn die tarifliche IAP zusammen mit der bezahlten betrieblichen IAP den gesetzlichen Höchstbetrag von € 3.000,00 übersteigen sollte. Wer also bereits € 2.500,00 betriebliche IAP gewährt hat, muss nur noch € 500,00 tarifliche IAP bezahlen. Für Unternehmen, die die IAP in voller Höhe bereits betrieblich gewährt haben, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung einer tariflichen IAP.
Dabei ist zu beachten, dass die Wirksamkeit von Vorbehaltszahlungen bei einer betrieblichen IAP für den Fall der Verpflichtung zur Zahlung einer tariflichen IAP nicht abschließend geklärt und eher fraglich ist.
Verbandsseitig können wir nur darauf hinweisen, dass im Falle einer doch noch in 2024 Zustande kommenden Tarifeinigung mit ver.di die Regelungen zu einer tariflichen IAP denjenigen im übrigen Bundesgebiet entsprechen dürften. Sollten Sie also planen, noch eine (weitere) IAP betrieblich gewähren zu wollen, so könnte gegebenenfalls noch eine tarifliche IAP hinzukommen, die dann nicht anrechenbar wäre, soweit in Summe der gesetzliche Höchstbetrag von € 3.000,000 nicht erreicht würde.
Eine Verbandsempfehlung zur Gewährung oder Nicht-Gewährung einer IAP erfolgt deswegen ausdrücklich nicht.
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Winzergenossenschaften, Obst- u. Gemüseerzeugermärkte, Blumengroßmärkte Nord- u. Südbaden (TBG)
Tarifverhandlungen ergebnislos abgebrochen
Am 17.07.2024 fanden in Breisach die Verhandlungen mit der Gewerkschaft NGG für den Tarifbereich der badischen Genossenschaften (TBG) zum Neuabschluss des gewerkschaftsseitig zum 31.03.2024 gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages statt. Die Forderungen der NGG beliefen sich im Wesentlichen darauf, sämtliche Entgelte um pauschal € 350,00 pro Monat zu erhöhen, was eine Steigerung von bis zu 20 % für die unteren Lohngruppen bedeuten würde. Der Tarifvertrag sollte laut NGG lediglich für zwölf Monate, also bis zum 31.03.2025, Gültigkeit haben.
Bereits am 10.04.2024 wurde mit der NGG ein Sondierungsgespräch geführt, was nunmehr in konkreten Tarifverhandlungen mündete. Die Arbeitgeberseite bot dabei der Gewerkschaft an, neben einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie von bis zu € 1.620,00 noch im Jahr 2024, eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab April 2025 um 5 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten, also bis zum 31.03.2026, vorzunehmen.
Die Gewerkschaft NGG wies dieses Angebot umgehend als nicht verhandelbar und weder in der Struktur noch im Inhalt als akzeptabel zurück und beharrte auf ihrer Forderung einer pauschalen Erhöhung um € 350,00. Aufgrund der weit auseinanderliegenden Positionen hat die Arbeitgeberseite erklärt, die Verhandlungen einstweilen nicht fortführen zu können, da eine Einigung, auch bei weiteren Verhandlungen, nicht zu erreichen ist.
Die Tarifkommission auf Arbeitgeberseite hat sodann im Anschluss an die Tarifverhandlungen einstimmig beschlossen, den Mitgliedsunternehmen eine Anpassungsempfehlung dahingehend zu erteilen, dass ab dem 01.04.2025 die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um freiwillig 5 % angehoben werden.
Darüber hinaus sollen die Mitgliedsunternehmen darauf hingewiesen werden, dass es bis zum 31.12.2024 die Möglichkeit gibt, eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsaus-gleichsprämie von bis zu € 3.000,00 zu gewähren. Es wird verbandsseitig angeregt, von dieser Möglichkeit noch im Jahre 2024 Gebrauch zu machen, dies kann als Einmalzahlung oder auch in monatlichen Raten erfolgen. Eine Zahlung nach dem 31.12.2024 ist nicht mehr möglich. Der Verband hält es für sachgerecht, einen Betrag von bis zu € 2.000,00 in Erwägung zu ziehen. Die im Rahmen der Tarifverhandlungen angebotenen € 1.620,00 als tarifliche Inflationsausgleichsprämie entsprechen dabei für den Zeitraum ab dem 01.04.2024 bis zum 31.12.2024 einer Erhöhung von über 6 %, bei Berücksichtigung des Brutto-Netto-Effekts sogar von ca. 8 %.
Sofern in den Unternehmen ein Betriebsrat besteht wird empfohlen, die freiwillige Gewährung der Inflationsausgleichsprämie und deren Voraussetzungen in einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat festzuhalten.
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Groß- und Außenhandel BADEN-WÜRTTEMBERG
Verbandsempfehlung zur freiwilligen Anhebung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütung
In der aktuellen Tarifrunde im Groß- und Außenhandel konnte nach fast einem Jahr und bundesweit etwa 90 Verhandlungsrunden keine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di erzielt werden. Das nahezu unveränderte Beharren der Gewerkschaft auf ihrer Ursprungsforderung und die sich weiter eintrübende wirtschaftliche Lage in der Breite der Mitgliedsunternehmen macht einen zeitnahen Abschluss äußerst schwierig. Die seit Herbst bundesweit mehrfach unterbreiteten Lösungsvorschläge der Arbeitgeber führten leider nicht zum Ergebnis.
Das im vergangenen Jahr als Verhandlungsbasis unterbreitete Arbeitgeberangebot sieht eine zweistufige Anhebung der Entgelttabellen um insgesamt 8,0 % – in der ersten Stufe 5,1 % und in der zweiten Stufe 2,9 % – sowie eine zweistufige Inflationsausgleichsprämie (IAP) vor. Auf dieser Grundlage hatten wir eine Verbandsempfehlung über die erste Stufe ab Oktober 2023 ausgesprochen.
Zwischen den Tarifträgerverbänden besteht Einigkeit, dass angesichts der Verhandlungssituation nun der Zeitpunkt für eine zweite Verbandsempfehlung gekommen ist. Ein Tarifabschluss und damit ein Ende der diesjährigen Tarifrunde wird selbstverständlich angestrebt. Sollte ein Ergebnis erzielt werden, informieren wir Sie umgehend.
Um jedoch in der Zeit bis zu einem ersten Tarifabschluss Ihren Interessen sowie denen Ihrer Beschäftigten Rechnung zu tragen, haben wir uns entschlossen, nunmehr eine zweite Tarifempfehlung herauszugeben. Materiell empfehlen wir:
Eine weitere freiwillige Vorweganhebung der Löhne und Gehälter sowie der Auszubildendenvergütung ab Mai 2024 um weitere 2,9 %. Zusammen mit der bereits empfohlenen Vorweganhebung im Oktober 2023 um 5,1 % beträgt die Erhöhung somit insgesamt 8 %. Voraussetzung ist, dass bis zur Entgeltabrechnung für den Monat Mai 2024 bundesweit kein Tarifabschluss im Groß- und Außenhandel erzielt wurde.
Bei einem späteren Tarifabschluss kann die Vorweganhebung auf die dann vereinbarte Tariferhöhung angerechnet werden.
Wir weisen darauf hin, dass es selbstverständlich im freien Ermessen eines jeden Unternehmens liegt, diese Empfehlung umzusetzen. So steht es Ihnen auch frei, die Entgelte stärker anzuheben. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, raten wir dringend dazu, sich vorab durch unseren Verband beraten zu lassen. Dies ist essenziell, um für den weiteren Verlauf der Tarifrunde keine zusätzlichen Hürden aufzubauen. Ebenso steht es den Unternehmen frei, den Erhöhungszeitpunkt nach eigenem Ermessen zu verändern.
Wir weisen zudem darauf hin, dass eine vor Tarifabschluss ausgelobte Inflationsausgleichsprämie nur dann auf eine später vereinbarte tarifliche Inflationsausgleichsprämie angerechnet werden kann, wenn dies im Tarifabschluss vereinbart ist und die Arbeitgeber bei Zahlung auf die Anrechenbarkeit hingewiesen haben.
Diese Empfehlung gilt selbstverständlich vorbehaltlich eines Tarifabschlusses, der in unserem oder einem der anderen Tarifgebiete erzielt wird. Daher empfehlen wir für die Umsetzung in den Unternehmen, zum einen in der Kommunikation mit der Belegschaft auf diesen Vorbehalt hinzuweisen und zum anderen auch die technische Umsetzung für die Entgeltabrechnung erst so spät wie möglich anzugehen.
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Milchwirtschaft Baden-Württemberg
Tarifabschluss in der baden-württembergischen Milchwirtschaft
Am Montag, den 27.05.2024 konnte in Ulm-Seligweiler in der zweiten Verhandlungsrunde ein Tarifabschluss in der baden-württembergischen Milchwirtschaft erzielt werden.Die Verhandlungen über den gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrag waren geprägt durch den vorangegangenen Abschluss in Nordrhein-Westfalen am 24.05.2024 sowie die bereits im März abgeschlossenen Tarifverträge in Norddeutschland. Der Abschluss in Nordrhein-Westfalen sieht eine pauschale Erhöhung über alle Tarifgruppen in Höhe von € 175,00 sowie eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von € 1.200,00 vor. In Norddeutschland wurden 5 %ige Lohn- und Gehaltserhöhungen vereinbart.
Nach mehrstündigen Verhandlungen konnte in Baden-Württemberg folgendes Tarifergebnis erzielt werden:
- Die Löhne und Gehälter werden ab Juli 2024 um 4,85 % erhöht, dies entspricht einer Erhöhung der Ecklohngruppe um € 175,00. Die Monate April, Mai und Juni 2024 bleiben ohne Erhöhung.
- Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung wird ab dem Jahr 2024 um € 150,00 auf jährlich € 1.000,00 erhöht.
- Das tarifliche Urlaubsgeld beträgt ab dem Jahr 2024 € 520,00 (Erhöhung um € 111,00).
- Mit der Gehaltsabrechnung für Juni 2024 wird eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von € 350,00 ausbezahlt, soweit die Inflationsausgleichsprämie bereits betrieblich ausgeschöpft wurde, ist eine entsprechende Bruttozahlung zu leisten.
- Die Auszubildendenvergütungen werden ab Juli 2024 über alle Ausbildungsjahre um pauschal € 80,00 erhöht.
- Die Auszubildenden erhalten eine Inflationsausgleichsprämie i. H. v. € 175,00.
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
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Raiffeisen-Ware (ohne BAG!)
Verbandsempfehlung zur freiwilligen Anhebung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütung
Nach drei Verhandlungsrunden mit der Gewerkschaft NGG wurden die Gespräche zum Neuabschluss des gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages endgültig ergebnislos abgebrochen. Die Gewerkschaft NGG hat nunmehr noch die Möglichkeit, die Schlichtung anzurufen. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Gewerkschaft NGG hiervon absehen wird. Zuletzt erwartete die Gewerkschaft NGG eine Erhöhung um insgesamt € 375,00 pauschal auf alle Lohn- und Gehaltsgruppen entsprechend eines Abschlusses für die Weinkellereien in Rheinland-Pfalz. Eine solche Erhöhung war indes für die Arbeitgeberseite in unserem Tarifgebiet nicht verhandelbar.
Da seitens der Belegschaften eine nachvollziehbare Erwartungshaltung zur zeitnahen Erhöhung der Entgelte besteht, hat unsere Tarifkommission beschlossen, eine Verbandsempfehlung an alle Anwender des Lohn- und Gehaltstarifvertrages dahingehend auszusprechen, dass ab dem 01.11.2023 die Löhne und Gehälter um freiwillig € 180,00 brutto, pauschal über alle Lohn- und Gehaltstabellen, angehoben werden. Dies entspricht einer Erhöhung des Stundenlohnes um € 1,09 bzw. auf die Ecklohngruppe (Facharbeiter 100 %) einer Erhöhung um 6,19 %.
Die Auszubildendenvergütungen sollen ebenfalls ab dem 01.11.2023 über alle Ausbildungsjahre um pauschal € 90,00 angehoben werden.
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Volksbanken und Raiffeisenbanken
Am 07.08.2019 haben sich die Gewerkschaften DBV und DHV und der Arbeitergeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (AVR) auf ein umfassendes Tarifpaket geeinigt.
Die Parteien konnten einen Konsens für eine umfassende Reform der tariflichen Vergütungsordnung sowie eine Vielzahl weiterer Änderungen, die darauf zielen, das Tarifwerk der Volksbanken und Raiffeisenbanken zukunftsfähig zu machen, finden.
Nachstehend informieren wir Sie im Überblick über die wichtigsten Punkte des Tarifabschlusses, insbesondere den Gehaltsabschluss.
A: Anhebung der linearen Gehälter der Tarifangestellten
Die Tabellengehälter für Tarifangestellte werden in 2 Stufen angehoben:
3,0 % zum 01.01.2020
1,5 % ab dem 01.04.2021
Die Laufzeit beträgt 34 Monate (Laufzeitende: 31.03.2022).
Aufgrund der 7 Monate im Jahr 2019 ohne lineare Erhöhung und ohne Einmalzahlung bleibt das laufende Jahr ohne weitere Belastung.
B: Regelungen für Auszubildende
- Erhöhung der Auszubildendenvergütung um jeweils € 50,- zu den oben genannten Zeitpunkten
- Rechtsanspruch auf 2 Monate unbezahlten Urlaub („Sabbatical“) in den ersten 3 Jahren nach Übernahme nach der Ausbildung
C: Reformpaket
- Neuordnung der Einstiegs- und Endgehälter ab 2020 mit Zulagensystematik
- Neue Vergütungsgruppen
- Regelungen zur Arbeitnehmerbindung
- Neuregelung der Samstagsarbeit
- Betriebliche Altersversorgung
- Ergänzende Regelungen zur rentennahen Teilzeit
- Gesundheitsprävention
- Neufassung des Langzeitkontentarifs
Wir werden Sie in Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Vorstände, Personaler und Betriebsräte umfassend über das Reformpaket informieren. Die Daten und Ausschreibungen werden wir zeitnah bekanntgeben.
Das Verbandsgebiet des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes wird auf Arbeitgeberseite in der bundesweiten Verhandlungskommission durch Herrn Axel Lekies, Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg eG, sowie Herrn Christoph Fauser-Leiensetter, GenoAGV, vertreten.
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Bezugs- und Absatzgenossenschaften
Tarifabschluss in der ersten Verhandlungsrunde am 26.06.2017; 2,3 % ab 01.07.17, weitere 2,0 % ab 01.07.18, Laufzeit 24 Monate
Der Tarifvertrag vom 07.09.2016 wurde seitens der Gewerkschaft NGG form- und fristgerecht zum 31.05.2017 gekündigt. Die Gewerkschaft forderte eine 5 %-ige Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Am Montag, den 26.06.2017 konnte in der ersten Verhandlungsrunde folgender Tarifabschluss erzielt werden:
- Die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen werden ab dem 01.07.2017 um linear 2,3 % erhöht. Für den Monat Juni 2017 bleibt es bei den bisher geltenden tariflichen Sätzen.
- Ab dem 01.07.2018 werden die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um linear 2,0 % erhöht.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und ist erstmals kündbar zum 31.05.2019.