Tarifnachrichten

 
  • Groß- und Außenhandel BAYERN

    Fünfte Tarifverhandlungsrunde erfolglos - Tarifempfehlung

    In der aktuellen Tarifrunde im Groß- und Außenhandel konnte nach bundesweit über 60 Verhandlungsrunden keine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di erzielt werden. Auch die mit der Gewerkschaft ver.di am 27.09.2023 geführten Gespräche in Aschheim wurden nach einer Stunde abgebrochen und auf den 23.11.2023 vertagt. Zu „Verhandlungen“ im Wortsinne kam es dabei gar nicht, da die Gewerkschaft sich fortgesetzt weigerte, auf Basis unseres Angebots Verhandlungen aufzunehmen. Vielmehr beharrte ver.di auf ihrer Forderung von 13 %. Man sei, so ver.di, nicht bereit, durch Verhandlungen scheibchenweise von der Forderung abzurücken. Den Einwand der Arbeitgeberseite, dass ein Tarifabschluss das Ergebnis von Verhandlungen sei, welcher einen Ausgleich beiderseitiger Interessen darstelle, ließ die Gewerkschaft nicht gelten. Die Arbeitgeberseite sei, nach Überzeugung der Gewerkschaft, offenbar noch nicht soweit, die Forderungen zu akzeptieren. Hier müsse weiter nachgeholfen werden.

    Weitere intensive Streikmaßnahmen sind deswegen zu befürchten.

    Das aktuelle Arbeitgeberangebot sieht eine zweistufige Anhebung der Entgelttabellen um insgesamt 8 % vor sowie eine zweistufige Inflationsausgleichsprämie (IAP) von insgesamt € 1.400,00. Im ersten Schritt war eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 5,1 % angeboten worden. Als schnelle Unterstützung für die Beschäftigten sollte die erste Rate der IAP i. H. v. € 700,00 bereits im Monat nach Tarifabschluss fließen.

    Die Gewerkschaft ver.di verweigerte sich auch in anderen Tarifgebieten einer zielorientierten Verhandlung auf Basis des Angebotes. Zwischen den Tarifträgerverbänden besteht Einigkeit, dass jedenfalls ein zeitnaher Abschluss derzeit nicht greifbar ist. Die nächsten fortgeschrittenen Verhandlungstermine in größeren Tarifgebieten sind angesetzt für:

    • 04.10.2023      Baden-Württemberg, 6. Runde
    • 05.10.2023      Bayern (allg. Großhandel), 7. Runde
    • 09.10.2023      Niedersachsen, 5. Runde

    Ein Tarifabschluss und damit ein Ende der diesjährigen Tarifrunde wird selbstverständlich angestrebt. Sollte ein Ergebnis erzielt werden, informieren wir Sie umgehend.

    Um jedoch in der Zeit bis zu einem ersten Tarifabschluss Ihren Interessen sowie denen Ihrer Beschäftigten Rechnung zu tragen, haben wir uns entschlossen, nunmehr eine Tarifempfehlung herauszugeben. Materiell empfehlen wir:

    Die tariflichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden auf freiwilliger Basis um 5,1 % erhöht. Die Erhöhung soll grundsätzlich fünf Monate nach Laufzeitende der Entgelttarifverträge einsetzen, d. h. ab Oktober 2023.

    Den Unternehmen steht es frei, den Erhöhungszeitpunkt nach eigenem Ermessen zu verändern.

    Diese freiwilligen Leistungen sollten mit dem Vorbehalt versehen werden, dass sie auf einen späteren Tarifabschluss anrechenbar sind (siehe unser beigefügtes Musteranschreiben an die Mitarbeiter).

    Soweit übertarifliche Entgeltbestandteile gewährt werden, können diese auf die freiwilligen Leistungen angerechnet werden. Soweit Sie sich hierfür entscheiden, sollten Sie dies gegenüber Ihren Mitarbeitern entsprechend kommunizieren.

    Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass eine vor Tarifabschluss ausgelobte Inflationsausgleichsprämie nur dann auf eine später vereinbarte tarifliche Inflationsausgleichsprämie angerechnet werden kann, wenn dies im Tarifabschluss vereinbart ist und die Arbeitgeber bei Zahlung auf die Anrechenbarkeit hingewiesen haben.

    Ebenso weisen wir darauf hin, dass es selbstverständlich im freien Ermessen eines jeden Unternehmens liegt, diese Empfehlung umzusetzen und den passenden Zeitpunkt hierfür zu wählen. Auch steht es Ihnen frei, für die Löhne und Gehälter einen anderen Zeitpunkt zu wählen als für die Ausbildungsvergütungen.

    Diese Empfehlung gilt selbstverständlich vorbehaltlich eines Tarifabschlusses, der in unserem oder einem der anderen Tarifgebiete erzielt wird. Daher empfehlen wir für die Umsetzung in den Unternehmen, zum einen in der Kommunikation mit der Belegschaft auf diesen Vorbehalt hinzuweisen und zum anderen auch die technische Umsetzung für die Entgeltabrechnung erst so spät wie möglich anzugehen.

  • Groß- und Außenhandel BADEN-WÜRTTEMBERG

    Tarifrunde 2023 - Tarifempfehlung

    In der aktuellen Tarifrunde im Groß- und Außenhandel konnte nach bundesweit über 60 Verhandlungsrunden keine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di erzielt werden.

    Das aktuelle Arbeitgeberangebot sieht eine zweistufige Anhebung der Entgelttabellen um insgesamt 8,0 % vor sowie eine zweistufige Inflationsausgleichsprämie (IAP) von insgesamt € 1.400,00. Im ersten Schritt war eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 5,1 % angeboten worden. Als schnelle Unterstützung für die Beschäftigten sollte die erste Rate der IAP i. H. v. € 700,00 bereits im Monat nach Tarifabschluss fließen.

    Die Gewerkschaft ver.di verweigerte sich einer zielorientierten Verhandlung auf Basis des Angebotes. Zwischen den Tarifträgerverbänden besteht Einigkeit, dass jedenfalls ein zeitnaher Abschluss derzeit nicht greifbar ist. Die nächsten fortgeschrittenen Verhandlungstermine in größeren Tarifgebieten sind angesetzt für:

    • 04.10.2023      Baden-Württemberg, 6. Runde
    • 05.10.2023      Bayern, 7. Runde
    • 09.10.2023      Niedersachsen, 5. Runde

    Ein Tarifabschluss und damit ein Ende der diesjährigen Tarifrunde wird selbstverständlich angestrebt. Sollte ein Ergebnis erzielt werden, informieren wir Sie umgehend.

    Um jedoch in der Zeit bis zu einem ersten Tarifabschluss Ihren Interessen sowie denen Ihrer Beschäftigten Rechnung zu tragen, haben wir uns entschlossen, nunmehr eine Tarifempfehlung herauszugeben. Materiell empfehlen wir:

    Die tariflichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden auf freiwilliger Basis um 5,1 % erhöht. Die Erhöhung soll grundsätzlich fünf Monate nach Laufzeitende der Entgelttarifverträge einsetzen, d. h. ab Oktober 2023.

    Den Unternehmen steht es frei, den Erhöhungszeitpunkt nach eigenem Ermessen zu verändern.

    Diese freiwilligen Leistungen sollten mit dem Vorbehalt versehen werden, dass sie auf einen späteren Tarifabschluss anrechenbar sind (siehe unser beigefügtes Musteranschreiben an die Mitarbeiter).

    Soweit übertarifliche Entgeltbestandteile gewährt werden, können diese auf die freiwilligen Leistungen angerechnet werden. Soweit Sie sich hierfür entscheiden, sollten Sie dies gegenüber Ihren Mitarbeitern entsprechend kommunizieren.

    Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass eine vor Tarifabschluss ausgelobte Inflationsausgleichsprämie nur dann auf eine später vereinbarte tarifliche Inflationsausgleichsprämie angerechnet werden kann, wenn dies im Tarifabschluss vereinbart ist und die Arbeitgeber bei Zahlung auf die Anrechenbarkeit hingewiesen haben.

    Ebenso weisen wir darauf hin, dass es selbstverständlich im freien Ermessen eines jeden Unternehmens liegt, diese Empfehlung umzusetzen und den passenden Zeitpunkt hierfür zu wählen. Auch steht es Ihnen frei, für die Löhne und Gehälter einen anderen Zeitpunkt zu wählen als für die Ausbildungsvergütungen.

    Diese Empfehlung gilt selbstverständlich vorbehaltlich eines Tarifabschlusses, der in unserem oder einem der anderen Tarifgebiete erzielt wird. Daher empfehlen wir für die Umsetzung in den Unternehmen, zum einen in der Kommunikation mit der Belegschaft auf diesen Vorbehalt hinzuweisen und zum anderen auch die technische Umsetzung für die Entgeltabrechnung erst so spät wie möglich anzugehen.

  • Raiffeisen-Ware (ohne BAG!)

    Verbandsempfehlung zur freiwilligen Anhebung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütung

    Nach drei Verhandlungsrunden mit der Gewerkschaft NGG wurden die Gespräche zum Neuabschluss des gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages endgültig ergebnislos abgebrochen. Die Gewerkschaft NGG hat nunmehr noch die Möglichkeit, die Schlichtung anzurufen. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Gewerkschaft NGG hiervon absehen wird. Zuletzt erwartete die Gewerkschaft NGG eine Erhöhung um insgesamt € 375,00 pauschal auf alle Lohn- und Gehaltsgruppen entsprechend eines Abschlusses für die Weinkellereien in Rheinland-Pfalz. Eine solche Erhöhung war indes für die Arbeitgeberseite in unserem Tarifgebiet nicht verhandelbar.

    Da seitens der Belegschaften eine nachvollziehbare Erwartungshaltung zur zeitnahen Erhöhung der Entgelte besteht, hat unsere Tarifkommission beschlossen, eine Verbandsempfehlung an alle Anwender des Lohn- und Gehaltstarifvertrages dahingehend auszusprechen, dass ab dem 01.11.2023 die Löhne und Gehälter um freiwillig € 180,00 brutto, pauschal über alle Lohn- und Gehaltstabellen, angehoben werden. Dies entspricht einer Erhöhung des Stundenlohnes um € 1,09 bzw. auf die Ecklohngruppe (Facharbeiter 100 %) einer Erhöhung um 6,19 %. 

    Die Auszubildendenvergütungen sollen ebenfalls ab dem 01.11.2023 über alle Ausbildungsjahre um pauschal € 90,00 angehoben werden.

  • Milchwirtschaft Baden-Württemberg

    Tarifabschluss in der ersten Verhandlungsrunde

    Am Dienstag, den 04.04.2023 konnte in der ersten Verhandlungsrunde in Ulm-Seligweiler ein Tarifabschluss erzielt werden.

    Das Ergebnis sieht folgendes vor:

    1. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhalten eine Inflationsausgleichsprämie i. H. v. € 2.000,00, fällig mit der April-Abrechnung für 2023. Die tarifliche Inflationsausgleichsprämie ist nicht auf bisher bereits gezahlte betriebliche Inflationsausgleichsprämien anrechenbar. Sollte der tarifliche Betrag steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nicht priviligiert sein, ist er zusätzlich zum Bruttoentgelt zu entrichten. Anspruchsvoraussetzung für die tarifliche Inflationsausgleichsprämie ist, dass das Beschäftigungs-verhältnis am Auszahlungstag ungekündigt mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden hat.

      Teilzeitbeschäftigte erhalten Die Zahlung anteilig. Befristet beschäftigte Arbeitnehmer erhalten die tarifliche Inflationsausgleichsprämie, wenn die Befristung des Arbeits-verhältnisses über den 31.03.2024 hinaus fortbesteht. Befristet Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis über den 31.03.2024 hinaus verlängert wird, erhalten die tarifliche Inflationsausgleichsprämie im Abrechnungsmonat der Befristungsverlängerung bzw. Entfristung nachgewährt. Auszubildende erhalten eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie i. H. v. € 1.000,00.

       
    2. Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen werden ab dem 01. April 2023 um 6 % erhöht. Die Auszubildendenvergütungen werden dabei auf volle € 10,00 aufgerundet.
       
    3. Der Altersvorsorgebetrag wird auf € 850,00 jährlich erhöht.
       
    4. Der Tarifvertrag kann frühestens zum 31. März 2024 gekündigt werden.
  • Winzer, Obst- u. Gemüseerzeugermärkte, Blumengroßmärkte Nord- u. Südbaden (TBG)

    Tarifabschluss in zweiter Tarifverhandlungsrunde erzielt

    Am Montag, den 07.02.2022 konnte in Freiburg in zweiter Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft NGG ein Neuabschluss des gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages erzielt werden.

    Es konnte auf Basis der folgenden Erhöhungsschritte eine Einigung erzielt werden:

    1. Von November 2021 bis März 2022 bleibt es bei den bisherigen tariflichen Sätzen.

    2. Ab 01. April 2022 werden die Löhne und Gehälter um pauschal € 70,00 für Vollzeitbeschäftigte über alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhöht, dies entspricht 2,5 % in Bezug auf den Ecklohn. Ab 01. Juni 2023 werden die Löhne und Gehälter um weitere 2,1 % angehoben. Die Ausbildungsvergütungen werden am 01. April 2022 um 2,5 % und ab 01. Juni 2023 um 2,1 % erhöht.

    Der Tarifvertrag wurde abgeschlossen bis zum 31. März 2024 und hat somit eine Laufzeit von 29 Monaten.

  • Volksbanken und Raiffeisenbanken

    Am 07.08.2019 haben sich die Gewerkschaften DBV und DHV und der Arbeitergeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (AVR) auf ein umfassendes Tarifpaket geeinigt.

    Die Parteien konnten einen Konsens für eine umfassende Reform der tariflichen Vergütungsordnung sowie eine Vielzahl weiterer Änderungen, die darauf zielen, das Tarifwerk der Volksbanken und Raiffeisenbanken zukunftsfähig zu machen, finden.

    Nachstehend informieren wir Sie im Überblick über die wichtigsten Punkte des Tarifabschlusses, insbesondere den Gehaltsabschluss.

    A: Anhebung der linearen Gehälter der Tarifangestellten

    Die Tabellengehälter für Tarifangestellte werden in 2 Stufen angehoben:

    3,0 % zum 01.01.2020

    1,5 % ab dem 01.04.2021

    Die Laufzeit beträgt 34 Monate (Laufzeitende: 31.03.2022).

    Aufgrund der 7 Monate im Jahr 2019 ohne lineare Erhöhung und ohne Einmalzahlung bleibt das laufende Jahr ohne weitere Belastung.

    B: Regelungen für Auszubildende

    • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um jeweils € 50,- zu den oben genannten Zeitpunkten
    • Rechtsanspruch auf 2 Monate unbezahlten Urlaub („Sabbatical“) in den ersten 3 Jahren nach Übernahme nach der Ausbildung

    C: Reformpaket
     

    • Neuordnung der Einstiegs- und Endgehälter ab 2020 mit Zulagensystematik
    • Neue Vergütungsgruppen
    • Regelungen zur Arbeitnehmerbindung
    • Neuregelung der Samstagsarbeit
    • Betriebliche Altersversorgung
    • Ergänzende Regelungen zur rentennahen Teilzeit
    • Gesundheitsprävention
    • Neufassung des Langzeitkontentarifs

    Wir werden Sie in Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Vorstände, Personaler und Betriebsräte umfassend über das Reformpaket informieren. Die Daten und Ausschreibungen werden wir zeitnah bekanntgeben.

    Das Verbandsgebiet des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes wird auf Arbeitgeberseite in der bundesweiten Verhandlungskommission durch Herrn Axel Lekies, Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg eG, sowie Herrn Christoph Fauser-Leiensetter, GenoAGV, vertreten.

  • Bezugs- und Absatzgenossenschaften

    Tarifabschluss in der ersten Verhandlungsrunde am 26.06.2017; 2,3 % ab 01.07.17, weitere 2,0 % ab 01.07.18, Laufzeit 24 Monate

    Der Tarifvertrag vom 07.09.2016 wurde seitens der Gewerkschaft NGG form- und fristgerecht zum 31.05.2017 gekündigt. Die Gewerkschaft forderte eine 5 %-ige Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

    Am Montag, den 26.06.2017 konnte in der ersten Verhandlungsrunde folgender Tarifabschluss erzielt werden:

    1. Die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen werden ab dem 01.07.2017 um linear 2,3 % erhöht. Für den Monat Juni 2017 bleibt es bei den bisher geltenden tariflichen Sätzen.

    2. Ab dem 01.07.2018 werden die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um linear 2,0 % erhöht.

    Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und ist erstmals kündbar zum 31.05.2019.

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