Tarifnachrichten

 
  • Groß- und Außenhandel BADEN-WÜRTTEMBERG

    Verbandsempfehlung zur freiwilligen Anhebung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütung

    In der aktuellen Tarifrunde im Groß- und Außenhandel konnte nach fast einem Jahr und bundesweit etwa 90 Verhandlungsrunden keine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di erzielt werden. Das nahezu unveränderte Beharren der Gewerkschaft auf ihrer Ursprungsforderung und die sich weiter eintrübende wirtschaftliche Lage in der Breite der Mitgliedsunternehmen macht einen zeitnahen Abschluss äußerst schwierig. Die seit Herbst bundesweit mehrfach unterbreiteten Lösungsvorschläge der Arbeitgeber führten leider nicht zum Ergebnis.

    Das im vergangenen Jahr als Verhandlungsbasis unterbreitete Arbeitgeberangebot sieht eine zweistufige Anhebung der Entgelttabellen um insgesamt 8,0 % – in der ersten Stufe 5,1 % und in der zweiten Stufe 2,9 % – sowie eine zweistufige Inflationsausgleichsprämie (IAP) vor. Auf dieser Grundlage hatten wir eine Verbandsempfehlung über die erste Stufe ab Oktober 2023 ausgesprochen.

    Zwischen den Tarifträgerverbänden besteht Einigkeit, dass angesichts der Verhandlungssituation nun der Zeitpunkt für eine zweite Verbandsempfehlung gekommen ist. Ein Tarifabschluss und damit ein Ende der diesjährigen Tarifrunde wird selbstverständlich angestrebt. Sollte ein Ergebnis erzielt werden, informieren wir Sie umgehend.

    Um jedoch in der Zeit bis zu einem ersten Tarifabschluss Ihren Interessen sowie denen Ihrer Beschäftigten Rechnung zu tragen, haben wir uns entschlossen, nunmehr eine zweite Tarifempfehlung herauszugeben. Materiell empfehlen wir:


    Eine weitere freiwillige Vorweganhebung der Löhne und Gehälter sowie der Auszubildendenvergütung ab Mai 2024 um weitere 2,9 %. Zusammen mit der bereits empfohlenen Vorweganhebung im Oktober 2023 um 5,1 % beträgt die Erhöhung somit insgesamt 8 %. Voraussetzung ist, dass bis zur Entgeltabrechnung für den Monat Mai 2024 bundesweit kein Tarifabschluss im Groß- und Außenhandel erzielt wurde.

    Bei einem späteren Tarifabschluss kann die Vorweganhebung auf die dann vereinbarte Tariferhöhung angerechnet werden.


    Wir weisen darauf hin, dass es selbstverständlich im freien Ermessen eines jeden Unternehmens liegt, diese Empfehlung umzusetzen. So steht es Ihnen auch frei, die Entgelte stärker anzuheben. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, raten wir dringend dazu, sich vorab durch unseren Verband beraten zu lassen. Dies ist essenziell, um für den weiteren Verlauf der Tarifrunde keine zusätzlichen Hürden aufzubauen. Ebenso steht es den Unternehmen frei, den Erhöhungszeitpunkt nach eigenem Ermessen zu verändern.

    Wir weisen zudem darauf hin, dass eine vor Tarifabschluss ausgelobte Inflationsausgleichsprämie nur dann auf eine später vereinbarte tarifliche Inflationsausgleichsprämie angerechnet werden kann, wenn dies im Tarifabschluss vereinbart ist und die Arbeitgeber bei Zahlung auf die Anrechenbarkeit hingewiesen haben.

    Diese Empfehlung gilt selbstverständlich vorbehaltlich eines Tarifabschlusses, der in unserem oder einem der anderen Tarifgebiete erzielt wird. Daher empfehlen wir für die Umsetzung in den Unternehmen, zum einen in der Kommunikation mit der Belegschaft auf diesen Vorbehalt hinzuweisen und zum anderen auch die technische Umsetzung für die Entgeltabrechnung erst so spät wie möglich anzugehen.

  • Groß- und Außenhandel BAYERN

    Verbandsempfehlung zur freiwilligen Anhebung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütung

    In der aktuellen Tarifrunde im Groß- und Außenhandel konnte nach fast einem Jahr und bundesweit etwa 90 Verhandlungsrunden keine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di erzielt werden. Das nahezu unveränderte Beharren der Gewerkschaft auf ihrer Ursprungsforderung und die sich weiter eintrübende wirtschaftliche Lage in der Breite der Mitgliedsunternehmen macht einen zeitnahen Abschluss äußerst schwierig. Die seit Herbst bundesweit mehrfach unterbreiteten Lösungsvorschläge der Arbeitgeber führten leider nicht zum Ergebnis.

    Das im vergangenen Jahr als Verhandlungsbasis unterbreitete Arbeitgeberangebot sieht eine zweistufige Anhebung der Entgelttabellen um insgesamt 8,0 % – in der ersten Stufe 5,1 % und in der zweiten Stufe 2,9 % – sowie eine zweistufige Inflationsausgleichsprämie (IAP) vor. Auf dieser Grundlage hatten wir eine Verbandsempfehlung über die erste Stufe ab Oktober 2023 ausgesprochen.

    Zwischen den Tarifträgerverbänden besteht Einigkeit, dass angesichts der Verhandlungssituation nun der Zeitpunkt für eine zweite Verbandsempfehlung gekommen ist. Ein Tarifabschluss und damit ein Ende der diesjährigen Tarifrunde wird selbstverständlich angestrebt. Sollte ein Ergebnis erzielt werden, informieren wir Sie umgehend.

    Um jedoch in der Zeit bis zu einem ersten Tarifabschluss Ihren Interessen sowie denen Ihrer Beschäftigten Rechnung zu tragen, haben wir uns entschlossen, nunmehr eine zweite Tarifempfehlung herauszugeben. Materiell empfehlen wir:


    Eine weitere freiwillige Vorweganhebung der Löhne und Gehälter sowie der Auszubildendenvergütung ab Mai 2024 um weitere 2,9 %. Zusammen mit der bereits empfohlenen Vorweganhebung im Oktober 2023 um 5,1 % beträgt die Erhöhung somit insgesamt 8 %. Voraussetzung ist, dass bis zur Entgeltabrechnung für den Monat Mai 2024 bundesweit kein Tarifabschluss im Groß- und Außenhandel erzielt wurde.

    Bei einem späteren Tarifabschluss kann die Vorweganhebung auf die dann vereinbarte Tariferhöhung angerechnet werden.


    Wir weisen darauf hin, dass es selbstverständlich im freien Ermessen eines jeden Unternehmens liegt, diese Empfehlung umzusetzen. So steht es Ihnen auch frei, die Entgelte stärker anzuheben. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, raten wir dringend dazu, sich vorab durch unseren Verband beraten zu lassen. Dies ist essenziell, um für den weiteren Verlauf der Tarifrunde keine zusätzlichen Hürden aufzubauen. Ebenso steht es den Unternehmen frei, den Erhöhungszeitpunkt nach eigenem Ermessen zu verändern.

    Wir weisen zudem darauf hin, dass eine vor Tarifabschluss ausgelobte Inflationsausgleichsprämie nur dann auf eine später vereinbarte tarifliche Inflationsausgleichsprämie angerechnet werden kann, wenn dies im Tarifabschluss vereinbart ist und die Arbeitgeber bei Zahlung auf die Anrechenbarkeit hingewiesen haben.

    Diese Empfehlung gilt selbstverständlich vorbehaltlich eines Tarifabschlusses, der in unserem oder einem der anderen Tarifgebiete erzielt wird. Daher empfehlen wir für die Umsetzung in den Unternehmen, zum einen in der Kommunikation mit der Belegschaft auf diesen Vorbehalt hinzuweisen und zum anderen auch die technische Umsetzung für die Entgeltabrechnung erst so spät wie möglich anzugehen.

  • Raiffeisen-Ware (ohne BAG!)

    Verbandsempfehlung zur freiwilligen Anhebung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütung

    Nach drei Verhandlungsrunden mit der Gewerkschaft NGG wurden die Gespräche zum Neuabschluss des gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages endgültig ergebnislos abgebrochen. Die Gewerkschaft NGG hat nunmehr noch die Möglichkeit, die Schlichtung anzurufen. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Gewerkschaft NGG hiervon absehen wird. Zuletzt erwartete die Gewerkschaft NGG eine Erhöhung um insgesamt € 375,00 pauschal auf alle Lohn- und Gehaltsgruppen entsprechend eines Abschlusses für die Weinkellereien in Rheinland-Pfalz. Eine solche Erhöhung war indes für die Arbeitgeberseite in unserem Tarifgebiet nicht verhandelbar.

    Da seitens der Belegschaften eine nachvollziehbare Erwartungshaltung zur zeitnahen Erhöhung der Entgelte besteht, hat unsere Tarifkommission beschlossen, eine Verbandsempfehlung an alle Anwender des Lohn- und Gehaltstarifvertrages dahingehend auszusprechen, dass ab dem 01.11.2023 die Löhne und Gehälter um freiwillig € 180,00 brutto, pauschal über alle Lohn- und Gehaltstabellen, angehoben werden. Dies entspricht einer Erhöhung des Stundenlohnes um € 1,09 bzw. auf die Ecklohngruppe (Facharbeiter 100 %) einer Erhöhung um 6,19 %. 

    Die Auszubildendenvergütungen sollen ebenfalls ab dem 01.11.2023 über alle Ausbildungsjahre um pauschal € 90,00 angehoben werden.

  • Milchwirtschaft Baden-Württemberg

    Tarifabschluss in der ersten Verhandlungsrunde

    Am Dienstag, den 04.04.2023 konnte in der ersten Verhandlungsrunde in Ulm-Seligweiler ein Tarifabschluss erzielt werden.

    Das Ergebnis sieht folgendes vor:

    1. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhalten eine Inflationsausgleichsprämie i. H. v. € 2.000,00, fällig mit der April-Abrechnung für 2023. Die tarifliche Inflationsausgleichsprämie ist nicht auf bisher bereits gezahlte betriebliche Inflationsausgleichsprämien anrechenbar. Sollte der tarifliche Betrag steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nicht priviligiert sein, ist er zusätzlich zum Bruttoentgelt zu entrichten. Anspruchsvoraussetzung für die tarifliche Inflationsausgleichsprämie ist, dass das Beschäftigungs-verhältnis am Auszahlungstag ungekündigt mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden hat.

      Teilzeitbeschäftigte erhalten Die Zahlung anteilig. Befristet beschäftigte Arbeitnehmer erhalten die tarifliche Inflationsausgleichsprämie, wenn die Befristung des Arbeits-verhältnisses über den 31.03.2024 hinaus fortbesteht. Befristet Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis über den 31.03.2024 hinaus verlängert wird, erhalten die tarifliche Inflationsausgleichsprämie im Abrechnungsmonat der Befristungsverlängerung bzw. Entfristung nachgewährt. Auszubildende erhalten eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie i. H. v. € 1.000,00.

       
    2. Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen werden ab dem 01. April 2023 um 6 % erhöht. Die Auszubildendenvergütungen werden dabei auf volle € 10,00 aufgerundet.
       
    3. Der Altersvorsorgebetrag wird auf € 850,00 jährlich erhöht.
       
    4. Der Tarifvertrag kann frühestens zum 31. März 2024 gekündigt werden.
  • Winzer, Obst- u. Gemüseerzeugermärkte, Blumengroßmärkte Nord- u. Südbaden (TBG)

    Tarifabschluss in zweiter Tarifverhandlungsrunde erzielt

    Am Montag, den 07.02.2022 konnte in Freiburg in zweiter Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft NGG ein Neuabschluss des gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages erzielt werden.

    Es konnte auf Basis der folgenden Erhöhungsschritte eine Einigung erzielt werden:

    1. Von November 2021 bis März 2022 bleibt es bei den bisherigen tariflichen Sätzen.

    2. Ab 01. April 2022 werden die Löhne und Gehälter um pauschal € 70,00 für Vollzeitbeschäftigte über alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhöht, dies entspricht 2,5 % in Bezug auf den Ecklohn. Ab 01. Juni 2023 werden die Löhne und Gehälter um weitere 2,1 % angehoben. Die Ausbildungsvergütungen werden am 01. April 2022 um 2,5 % und ab 01. Juni 2023 um 2,1 % erhöht.

    Der Tarifvertrag wurde abgeschlossen bis zum 31. März 2024 und hat somit eine Laufzeit von 29 Monaten.

  • Volksbanken und Raiffeisenbanken

    Am 07.08.2019 haben sich die Gewerkschaften DBV und DHV und der Arbeitergeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (AVR) auf ein umfassendes Tarifpaket geeinigt.

    Die Parteien konnten einen Konsens für eine umfassende Reform der tariflichen Vergütungsordnung sowie eine Vielzahl weiterer Änderungen, die darauf zielen, das Tarifwerk der Volksbanken und Raiffeisenbanken zukunftsfähig zu machen, finden.

    Nachstehend informieren wir Sie im Überblick über die wichtigsten Punkte des Tarifabschlusses, insbesondere den Gehaltsabschluss.

    A: Anhebung der linearen Gehälter der Tarifangestellten

    Die Tabellengehälter für Tarifangestellte werden in 2 Stufen angehoben:

    3,0 % zum 01.01.2020

    1,5 % ab dem 01.04.2021

    Die Laufzeit beträgt 34 Monate (Laufzeitende: 31.03.2022).

    Aufgrund der 7 Monate im Jahr 2019 ohne lineare Erhöhung und ohne Einmalzahlung bleibt das laufende Jahr ohne weitere Belastung.

    B: Regelungen für Auszubildende

    • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um jeweils € 50,- zu den oben genannten Zeitpunkten
    • Rechtsanspruch auf 2 Monate unbezahlten Urlaub („Sabbatical“) in den ersten 3 Jahren nach Übernahme nach der Ausbildung

    C: Reformpaket
     

    • Neuordnung der Einstiegs- und Endgehälter ab 2020 mit Zulagensystematik
    • Neue Vergütungsgruppen
    • Regelungen zur Arbeitnehmerbindung
    • Neuregelung der Samstagsarbeit
    • Betriebliche Altersversorgung
    • Ergänzende Regelungen zur rentennahen Teilzeit
    • Gesundheitsprävention
    • Neufassung des Langzeitkontentarifs

    Wir werden Sie in Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Vorstände, Personaler und Betriebsräte umfassend über das Reformpaket informieren. Die Daten und Ausschreibungen werden wir zeitnah bekanntgeben.

    Das Verbandsgebiet des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes wird auf Arbeitgeberseite in der bundesweiten Verhandlungskommission durch Herrn Axel Lekies, Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg eG, sowie Herrn Christoph Fauser-Leiensetter, GenoAGV, vertreten.

  • Bezugs- und Absatzgenossenschaften

    Tarifabschluss in der ersten Verhandlungsrunde am 26.06.2017; 2,3 % ab 01.07.17, weitere 2,0 % ab 01.07.18, Laufzeit 24 Monate

    Der Tarifvertrag vom 07.09.2016 wurde seitens der Gewerkschaft NGG form- und fristgerecht zum 31.05.2017 gekündigt. Die Gewerkschaft forderte eine 5 %-ige Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

    Am Montag, den 26.06.2017 konnte in der ersten Verhandlungsrunde folgender Tarifabschluss erzielt werden:

    1. Die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen werden ab dem 01.07.2017 um linear 2,3 % erhöht. Für den Monat Juni 2017 bleibt es bei den bisher geltenden tariflichen Sätzen.

    2. Ab dem 01.07.2018 werden die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um linear 2,0 % erhöht.

    Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und ist erstmals kündbar zum 31.05.2019.

Context Area

Static Column