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Groß- und Außenhandel BAYERN
Weiterhin keine Lösung
Auf Veranlassung der Arbeitgeberseite wurde am 24.10.2024 bereits in 7. Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft ver.di um ein Tarifergebnis gerungen. Ein Durchbruch konnte indes wiederum nicht erzielt werden, so dass auch diese Runde ergebnislos blieb. Knackpunkt ist nach wie vor die seitens ver.di aufgestellte Forderung, den bundesweiten Tarifabschluss aus dem Jahre 2021 für unser Tarifgebiet neu verhandeln zu wollen, da die seinerzeitige Erhöhung von 1,7 % ab 2022 zu niedrig gewesen sei. Hierzu ist die Arbeitgeberseite nicht bereit. Die Durchführung einer neutralen Schlichtung wurde seitens der Gewerkschaft kategorisch abgelehnt. Für das Jahr 2024 bleibt es deswegen bei der Erhöhungsempfehlung vom 13.08.2024, auch die Tarifierung einer Inflationsausgleichsprämie wurde von der Gewerkschaft abgelehnt. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine betriebliche Inflationsausgleichsprämie noch bis zum Jahresende 2024 bezahlt werden kann.
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Winzergenossenschaften, Obst- u. Gemüseerzeugermärkte, Blumengroßmärkte Nord- u. Südbaden (TBG)
Tarifverhandlungen ergebnislos abgebrochen
Am 17.07.2024 fanden in Breisach die Verhandlungen mit der Gewerkschaft NGG für den Tarifbereich der badischen Genossenschaften (TBG) zum Neuabschluss des gewerkschaftsseitig zum 31.03.2024 gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages statt. Die Forderungen der NGG beliefen sich im Wesentlichen darauf, sämtliche Entgelte um pauschal € 350,00 pro Monat zu erhöhen, was eine Steigerung von bis zu 20 % für die unteren Lohngruppen bedeuten würde. Der Tarifvertrag sollte laut NGG lediglich für zwölf Monate, also bis zum 31.03.2025, Gültigkeit haben.
Bereits am 10.04.2024 wurde mit der NGG ein Sondierungsgespräch geführt, was nunmehr in konkreten Tarifverhandlungen mündete. Die Arbeitgeberseite bot dabei der Gewerkschaft an, neben einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie von bis zu € 1.620,00 noch im Jahr 2024, eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab April 2025 um 5 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten, also bis zum 31.03.2026, vorzunehmen.
Die Gewerkschaft NGG wies dieses Angebot umgehend als nicht verhandelbar und weder in der Struktur noch im Inhalt als akzeptabel zurück und beharrte auf ihrer Forderung einer pauschalen Erhöhung um € 350,00. Aufgrund der weit auseinanderliegenden Positionen hat die Arbeitgeberseite erklärt, die Verhandlungen einstweilen nicht fortführen zu können, da eine Einigung, auch bei weiteren Verhandlungen, nicht zu erreichen ist.
Die Tarifkommission auf Arbeitgeberseite hat sodann im Anschluss an die Tarifverhandlungen einstimmig beschlossen, den Mitgliedsunternehmen eine Anpassungsempfehlung dahingehend zu erteilen, dass ab dem 01.04.2025 die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um freiwillig 5 % angehoben werden.
Darüber hinaus sollen die Mitgliedsunternehmen darauf hingewiesen werden, dass es bis zum 31.12.2024 die Möglichkeit gibt, eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsaus-gleichsprämie von bis zu € 3.000,00 zu gewähren. Es wird verbandsseitig angeregt, von dieser Möglichkeit noch im Jahre 2024 Gebrauch zu machen, dies kann als Einmalzahlung oder auch in monatlichen Raten erfolgen. Eine Zahlung nach dem 31.12.2024 ist nicht mehr möglich. Der Verband hält es für sachgerecht, einen Betrag von bis zu € 2.000,00 in Erwägung zu ziehen. Die im Rahmen der Tarifverhandlungen angebotenen € 1.620,00 als tarifliche Inflationsausgleichsprämie entsprechen dabei für den Zeitraum ab dem 01.04.2024 bis zum 31.12.2024 einer Erhöhung von über 6 %, bei Berücksichtigung des Brutto-Netto-Effekts sogar von ca. 8 %.
Sofern in den Unternehmen ein Betriebsrat besteht wird empfohlen, die freiwillige Gewährung der Inflationsausgleichsprämie und deren Voraussetzungen in einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat festzuhalten.
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Groß- und Außenhandel BADEN-WÜRTTEMBERG
Tarifabschluss im Genossenschaftlichen Groß- und Außenhandel in Baden-Württemberg
Am 8. Juli 2024 fand in Korntal-Münchingen die 8. Runde zu den Tarifverhandlungen im Genossenschaftlichen Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg statt. Nach dem wegweisenden Abschluss in Bayern und Hamburg konnte auch im Südwesten nach langem Ringen ein Tarifabschluss verzeichnet werden. Die Verhandlungen wurden gemeinsam mit dem großhandel-bw geführt.
Das Tarifergebnis sieht bei einer 36-monatigen Laufzeit folgende Entwicklung vor:
1. Erhöhung der Entgelttabellen in drei Stufen:
- Ab 1. Oktober 2023 um 5,1 Prozent
- Ab 1. Mai 2024 um weitere 5,0 Prozent
- Ab 1. Mai 2025 um weitere 2,0 Prozent
Für die Lohngruppe 1 unter 18 Jahren gelten abweichende Erhöhungen.
2. Erhöhung der Ausbildungsvergütung in drei Stufen:
- Ab 1. September 2023 um 60,00 Euro
- Ab 1. September 2024 um weitere 60,00 Euro
- Ab 1. September 2025 um weitere 60,00 Euro
3. Inflationsausgleichsprämie (IAP):
Spätestens zum 30. September 2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine IAP in Höhe von 1.000,00 Euro, Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszubildende 500,00 Euro. Soweit eine IAP gem. § 3 Nr.11 c EStG bereits gezahlt wurde, können diese Zahlungen auf die IAP angerechnet werden, soweit dadurch die Gesamtsumme von 3.000,00 Euro überschritten wird. Zu den konkreten Anspruchsvorrausetzungen der IAP wurde ein Tarifvertrag paraphiert.
4. Neue betriebliche Altersvorsorge:
- Ab 1. Mai 2025 erhalten Beschäftigte eine jährliche Einmalzahlung von 480,00 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig), die ausschließlich für Zwecke der persönlichen tariflichen Altersvorsorge verwendet wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Tarifparteien bis zum 30.04.2025 einen neuen Tarifvertrag zur Altersvorsorge aushandeln und abschließen.
- Wird kein neuer Tarifvertrag Altersvorsorge abgeschlossen, erhöhen sich die Entgelttabellen ab dem 1. Mai 2025 um weitere 1,0 Prozent und der Betrag in dem bestehenden Tarifvertrag Altersvorsorge wird um 120,00 Euro jährliche Einmalzahlung erhöht.
5. Jobrad:
Die Tarifvertragsparteien sind sich einig und stellen mit einer geeigneten tarifvertraglichen Öffnungsklausel klar, dass tarifliche Entgeltbestandteile, zum Beispiel das laufende tarifliche Entgelt, bis zu einer Höhe von monatlich 150,00 Euro für die Nutzung eines Dienstfahrradangebotes des Arbeitgebers umgewandelt werden können.
6. Laufzeit:
Die Tarifvereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2023 in Kraft. Sie kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, erstmals zum 30. April 2026 gekündigt werden.
7. Maßregelungsverbot:
Jegliche arbeitsrechtliche Maßregelung (Abmahnungen, Entlassungen o.ä.) von Arbeitgeberseite gegenüber Beschäftigten im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen der Lohn- und Gehaltsrunde 2023/24 unterbleibt. Bereits ausgesprochene Maßregelungen werden zurückgenommen. Davon unberührt bleiben das Recht, den Lohn bzw. das Gehalt für die durch Streik ausgefallene Arbeitszeit zu kürzen sowie sonstige finanzielle Leistungen des Arbeitgebers. Schadensersatzansprüche werden nicht gegenüber einzelnen Beschäftigten geltend gemacht.
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Milchwirtschaft Baden-Württemberg
Tarifabschluss in der baden-württembergischen Milchwirtschaft
Am Montag, den 27.05.2024 konnte in Ulm-Seligweiler in der zweiten Verhandlungsrunde ein Tarifabschluss in der baden-württembergischen Milchwirtschaft erzielt werden.Die Verhandlungen über den gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrag waren geprägt durch den vorangegangenen Abschluss in Nordrhein-Westfalen am 24.05.2024 sowie die bereits im März abgeschlossenen Tarifverträge in Norddeutschland. Der Abschluss in Nordrhein-Westfalen sieht eine pauschale Erhöhung über alle Tarifgruppen in Höhe von € 175,00 sowie eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von € 1.200,00 vor. In Norddeutschland wurden 5 %ige Lohn- und Gehaltserhöhungen vereinbart.
Nach mehrstündigen Verhandlungen konnte in Baden-Württemberg folgendes Tarifergebnis erzielt werden:
- Die Löhne und Gehälter werden ab Juli 2024 um 4,85 % erhöht, dies entspricht einer Erhöhung der Ecklohngruppe um € 175,00. Die Monate April, Mai und Juni 2024 bleiben ohne Erhöhung.
- Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung wird ab dem Jahr 2024 um € 150,00 auf jährlich € 1.000,00 erhöht.
- Das tarifliche Urlaubsgeld beträgt ab dem Jahr 2024 € 520,00 (Erhöhung um € 111,00).
- Mit der Gehaltsabrechnung für Juni 2024 wird eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von € 350,00 ausbezahlt, soweit die Inflationsausgleichsprämie bereits betrieblich ausgeschöpft wurde, ist eine entsprechende Bruttozahlung zu leisten.
- Die Auszubildendenvergütungen werden ab Juli 2024 über alle Ausbildungsjahre um pauschal € 80,00 erhöht.
- Die Auszubildenden erhalten eine Inflationsausgleichsprämie i. H. v. € 175,00.
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
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Raiffeisen-Ware (ohne BAG!)
Weitere Verbandsempfehlung zur Anhebung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen
Nachdem die Gewerkschaft NGG nach wie vor keine Bereitschaft zeigt, den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Raiffeisen-Warengenossenschaften in Württemberg fortzuentwickeln, sprechen wir aufgrund einer einstimmigen Entscheidung der Tarifkommission vom 05.12.2024 eine weitere Tarifempfehlung für die tarifgebundenen Mitgliedsgenossenschaften aus.
Am 05.12.2024 wurde der Gewerkschaft NGG angeboten, die Tarifempfehlung vom November 2023 nachzutarifieren und eine weitere Erhöhung in 2025 i. H. v. 2,1 % vorzunehmen. Dies lehnte die Gewerkschaft NGG kategorisch ab und forderte stattdessen eine Erhöhung von mindestens 7 %. Da dies für unsere Mitgliedsunternehmen nicht leistbar ist, kann eine Fortschreibung des Tarifes nur über eine erneute Tarifempfehlung erfolgen.
Diese sieht vor, dass die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen in 2025 um 2,1 % erhöht werden. Der Erhöhungszeitpunkt kann im ersten Halbjahr 2025 frei gewählt werden, eine entsprechende Erhöhung ist somit frühestens ab Januar 2025 möglich und sollte spätestens im Juni 2025 vollzogen sein.
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Volksbanken und Raiffeisenbanken
Am 06.07.2022 konnte in dritter Verhandlungsrunde folgende Einigung erzielt werden:
- Einmalzahlung im Oktober 2022
von € 1.000,00 für VG A1-A3, TG 1-3
von € 900,00 für VG B1-B3, TG 4-6
von € 800,00 für VG C1-C3, TG 7-9
- Anhebung der tariflichen Tabellengehälter um 3,2 % ab 01.01.2023 und um weitere 2,0 % ab 01.01.2024. Ergänzend wird die Zulagentabelle zum 01.01.2023 überproportional um 10 % angehoben und zum 01.01.2024 um weitere 2,0 %.
- Laufzeitende ist am 31.12.2024 (nach 33 Monaten)
- Anhebung der Ausbildungsvergütung in zwei Schritten:
ab dem 01.10.2022 im ersten Ausbildungsjahr um € 50,00, im zweiten Ausbildungsjahr um € 60,00, im dritten Ausbildungsjahr um € 70,00 und ab dem 01.01.2024 um jeweils 2,0 %.
Darüber hinaus wurden im Gesamtpaket mit den tariflichen Vergütungsregelungen weitere Vereinbarungen getrofffen, die hier nicht näher aufgeführt werden.
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Bezugs- und Absatzgenossenschaften
Tarifabschluss in der ersten Verhandlungsrunde am 26.06.2017; 2,3 % ab 01.07.17, weitere 2,0 % ab 01.07.18, Laufzeit 24 Monate
Der Tarifvertrag vom 07.09.2016 wurde seitens der Gewerkschaft NGG form- und fristgerecht zum 31.05.2017 gekündigt. Die Gewerkschaft forderte eine 5 %-ige Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Am Montag, den 26.06.2017 konnte in der ersten Verhandlungsrunde folgender Tarifabschluss erzielt werden:
- Die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen werden ab dem 01.07.2017 um linear 2,3 % erhöht. Für den Monat Juni 2017 bleibt es bei den bisher geltenden tariflichen Sätzen.
- Ab dem 01.07.2018 werden die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um linear 2,0 % erhöht.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und ist erstmals kündbar zum 31.05.2019.