Schulungs- und Veranstaltungsübersicht 2024
Tages-Workshop
Mediation / Innerbetriebliches Konfliktmanagement
18.02.2025 (Stuttgart)
Webseminar
KI in der Personalarbeit
11.03.2025
Webseminar
KI in der Personalarbeit - Speziell für Betriebsräte
18.03.2025
Seminar
Mutterschutz, Elternzeit, (Brücken-)Teilzeit, Pflegezeit
25.03.2025 (Neu-Ulm)
Praxisseminar
Flexible Arbeitszeitgestaltung - Möglichkeiten und Grenzen
01.04.2025 (Stuttgart)
Seminar
Social Media und Arbeitsrecht
13.05.2025 (Stuttgart)
Webseminar
Update Minijob: Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung
20.05.2025
Praxisseminar
Active Sourcing - Personalkquise und Entwicklung
03.06.2025 (Stuttgart)
Webseminar
Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer - Gestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen
01.07.2025
Praxisseminar
Vom Kollegen zur Führungskraft - Essentials für neue Führungskräfte
15.07.2025 (Stuttgart)
Praxisseminar
Das Weisungsrecht und seine Grenzen
15.07.2025 (Stuttgart)
Seminar
Mitarbeiter-Datenschutz im Spannungsfeld zum Hinweisgeberschutz- und Entgelttransparenzgesetz
25.09.2025 (Stuttgart)
Infoveranstaltung
Tarifregelwerk Banken Teil I (ohne VTV)
08.10.2025 (Stuttgart)
Infoveranstaltung
Tarifregelwerk Banken Teil II (ohne MTV)
09.10.2025 (Stuttgart)
Praxisseminar
Betriebsratswahlen 2026
21.10.2025 (Mannheim)
Infoveranstaltung
Neuerungen im Arbeitsrecht 2025
18.11.2025 (Stuttgart)
Infoveranstaltung
Neuerungen im Arbeisrecht 2025 - Speziell für Betriebsräte
20.11.2025 (Stuttgart)
Webseminar
Neuerungen im Arbeitsrecht 2025 kompakt
25.11.2025
Praxisseminar
Betriebsratswahlen 2026 - Speziell für Betriebsräte und Wahlvorstände
02.12.2025 (Stuttgart)
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Praxisseminar
Mediation / Innerbetriebliches Konfliktmanagement
Stuttgart | Dienstag, 18. Februar 2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Die Mediation ist eine der modernsten und in vielen Fällen die effektivste Form der Konfliktbewältigung. Mit dieser Konfliktlösungsmethode können Konflikte schnell, kostengünstig und vertraulich gelöst werden, was für Wirtschaftsunternehmen besonders wichtig ist.
Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmern die Ursachen von Konflikten und die Konfliktentwicklung im innerbetrieblichen Bereich aufzuzeigen sowie die Mediation als Methode der innerbetrieblichen Konfliktlösung vorzustellen. Den Teilnehmern wird dabei die Struktur des Mediationsverfahrens anhand von praktischen Übungen und Fallbeispielen erklärt und die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten erläutert. Inhalt des Workshops ist es dabei auch, Möglichkeiten vorzustellen, wie Mediation als Konfliktlösungsinstrument in einer Unternehmensstruktur verankert werden kann.
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, im Rahmen von Mediationssimulationen selbst aktiv zu werden. Weiterhin sind sie ausdrücklich dazu eingeladen, besondere Konfliktsituationen aus dem eigenen Unternehmen abstrahiert in die Veranstaltung einzubringen und damit zu einer praxisbezogenen Vertiefung beizutragen. Hierbei wird die Vertraulichkeit gewahrt.
Methodisch erfolgt die Vermittlung von theoretischem Wissen im Wege der Präsentation, die praxisorientiert durch den lebendigen Dialog zwischen Teilnehmern und Dozent sowie durch praktische Fallsimulationen ergänzt wird.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, sonstige Führungskräfte, sowie Personalverantwortliche
Inhalt:
- Konfliktentstehung und -entwicklung
- Definition und Grundsätze der Mediation
- Das Phasenmodell
- Vorteile, Akzeptanz und Verbreitung von Mediation
- Zeitpunkt und Einsatzbereiche eines Mediationsverfahrens
- Kommunikationstechniken des Mediators
- Zwei Übungen anhand konkreter Fallsimulationen
- Etablierung von mediativen Konfliktmanagementsystemen
Veranstaltungsort:
GenoAGV, Heilbronner Straße 41, 70191 Stuttgart - MAXIMAL 10 TEILNEHMER!
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 355,-
Nicht-Mitglieder: € 475,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 13.02.2025!
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Webseminar
KI in der Personalarbeit
Dienstag, 11. März 2025
10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
In dieser Online-Schulung erhalten Sie einen Überblick über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Personalarbeit. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen der jüngst abgeschlossenen KI-Verordnung auf europäischer Ebene auf, erläutern Ihnen zudem die Möglichkeiten und Risiken des Einsatzes von KI in der Mitarbeitergewinnung und im Personalmanagement und besprechen die Herausforderungen, die es beim Einsatz von KI mit Blick auf die Beteiligungsrechte des Betriebsrates zu beachten gilt.
Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen runden diese Schulung ab.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Inhalt:
1. Die neue EU-KI-Verordnung - Überblick und Relevanz für die Personalarbeit
2. Wo wird KI im Betrieb eingesetzt und was gilt es, dabei zu beachten
3. Einsatz von KI in der Mitarbeitergewinnung
- Bewertungssysteme - automatisierte Bewerberauswahl
- Chancengleichheit und Diskriminierungsrisiken
- Rechtskonforme Nutzung von KI-Tools
- Einhaltung der rechtlichen Anforderungen
4. KI im Personalmanagement
- Leistungsbeurteilung und Mitarbeiterentwicklung
- Einsatz von KI bei der Bewertung von Mitarbeitern
- Personalentwicklung und Weiterbildung durch KI
- Optimierung von Arbeitsabläufen
5. Herausforderungen und Risiken
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen
- Haftungsfragen bei fehlerhaften KI-Entscheidungen
- KI und Datenschutz
- Ethik und Moral im Umgang mit KI
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 145,-
Nicht-Mitglieder: € 195,-
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig.
Anmeldeschluss: 07.03.2025!
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Webseminar
KI in der Personalarbeit - Speziell für Betriebsräte
Dienstag, 18. März 2025
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
In dieser Online-Schulung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Schnittstellen der Betriebsratsarbeit beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).
Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen der jüngst abgeschlossenen KI-Verordnung auf europäischer Ebene auf, erläutern Ihnen Ihre Beteiligungsrechte sowie Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von KI und hinterfragen zudem, wie man beim Einsatz selbstlernender und selbstprogrammierender KI die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften – insbesondere die Vorgaben des Datenschutzes – zukünftig überwachen kann.
Zielgruppe:
Betriebsratsmitglieder
Inhalt:
1. Die neue EU-KI-Verordnung - Überblick und Relevanz für die Personalarbeit
2. Wo wird KI im Betrieb eingesetzt und was gilt es, dabei zu beachten
3. Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei KI
4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Betriebsrat beim Einsatz von KI?
5. KI im Spannungsfeld zum Datenschutzrecht
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 145,-
Nicht-Mitglieder: € 195,-
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig.
Anmeldeschluss: 14.03.2025!
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Praxisseminar
Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, (Brücken-)Teilzeit - Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten
Neu-Ulm | Dienstag, 25. März 2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Die Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeit durch die Arbeitnehmer konfrontiert die Arbeitgeberseite tagtäglich mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Fragestellungen, deren vorausschauende und interessengerechte Bearbeitung für die betriebliche Praxis unerlässlich ist. Insbesondere die erheblichen Gestaltungsspielräume bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Elternzeit sowie Teilzeit während der Elternzeit stellen Arbeitgeber durchaus vor Herausforderungen, die neuerdings durch die Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024 intensiviert werden. Neben einer Reihe von Änderungen bei den Vorschriften zum Elterngeld werden für künftige Geburten auch arbeitsrechtliche Neuregelungen im BBEG, z. B. bei den Formvorschriften, gelten. Ergänzend wird auf zusätzliche tarifliche Regelungen (Genossenschaftsbanken) sowie auf die Regelungen zu Pflegezeit und Familienpflegezeit eingegangen.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Inhalt:
1. Mutterschutzrecht
- Geltungsbereich
- Mitteilungspflichten
NEU: Neuregelungen bei abzugebenden Erklärungen für Geburten ab dem 01.05.2025
- Gesundheits- und Arbeitsplatzschutz, Gefährdungsbeurteilung
- Mutterschutzlohn, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Erholungsurlaub
2. Elternzeitrecht
- Elternzeit
a) Inanspruchnahme
b) Dauer und Übertragungsmöglichkeiten
c) Auswirkungen der Elternzeit auf den Erholungsurlaub
d) Sonderkündigungsschutz
e) Rechtslage bei der Rückkehr aus der Elternzeit
f) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Elterngeld/Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
NEU: Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024
3. Teilzeitansprüche
- Teilzeit gem. § 8 TzBfG
- Teilzeit gem. § 9a TzBfG
- Teilzeit gem. § 15 BEEG
4. Pflegezeitgesetz
Veranstaltungsort:
Hotel-Restaurant Hirsch, Dorfstraße 4, 89233 Neu-Ulm
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 355,-
Nicht-Mitglieder: € 475,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 28.02.2025!
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Praxisseminar
Flexible Arbeitszeitgestaltung - Möglichkeiten und Grenzen
Stuttgart | Dienstag, 1. April 2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Das Thema Arbeitszeitgestaltung spielt eine wichtige Rolle und wirft aufgrund der vielfältigen Erscheinungsformen viele bedeutende Fragen sowie Konflikt- und Streitpotentiale auf.
Gerade in jüngerer Zeit sind bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen verschiedene Konfliktfelder entstanden, sei es die Frage nach dem Umgang mit betrieblichen Arbeitsmitteln oder dem Umgang mit Veränderungen durch die demographische Entwicklung sowie die nach wie vor aktuelle Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf. Hinzu kommt aufgrund des Fachkräftemangels die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, die auch beim Thema Arbeitszeitgestaltung ansetzt. Verschiedene Arbeitszeitmodelle eröffnen hierbei Handlungsspielräume.
Der rechtssicheren Gestaltung von flexiblen Arbeitszeitregelungen kommt auch unter Beachtung des Direktionsrechts sowie der Beteiligungsrechte des Betriebsrates eine wichtige Bedeutung zu. Den Teilnehmern werden Praxisbeispiele und -fälle mit Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben dargestellt und erläutert.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Inhalt:
1. Arbeitszeitgesetz als Arbeitnehmerschutzgesetz
- Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit
- Nachtarbeit, Sonntagsarbeit
- Besondere Schutzvorschriften: JArbSchG, MuSchG, BEEG
- Reisezeiten
- Aufzeichnung der Arbeitszeit: Wer? Wann? Was?
2. Arbeitszeitmodelle
- Vertrauensarbeitszeit
- Gleitzeit
- Flexible & starre Arbeitszeit
- Starre Arbeitszeit
- Mischformen
- Grenzen in Tarifregelungen
3. Praxisrelevante Fallkonstellationen
- Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers
- Einhaltung des ArbZG beim Einsatz mobiler Arbeitsmittel
- Arbeitszeitbezogene Aufsichtspflichten
- Direktionsrecht bei kurzfristigem Personalausfall
- Unfallversicherungsschutz bei Verstößen
4. Sonderformen der Arbeitszeitgestaltung
- Arbeit auf Abruf <-> Rufbereitschaft
- Bereitschaftsdienst
5. Vergütung von Arbeitszeit
- Gesetzlicher Rahmen
- Abgrenzung von der Arbeitszeit i. S. d. ArbZG
- Mehrarbeit und Zuschläge
- Teilnahme an betrieblichen Veranstaltungen
- Umkleide-/Waschzeiten
- Pausen (Raucherpausen, betriebliche Übung)
- Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters
- Vergütungspflicht von Betriebsarbeit
- Fälligkeit der Vergütung
6. Beteiligungsrecht des Betriebsrats
- Überblick
- § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG
- Gestaltung von Arbeitszeitmodellen
Veranstaltungsort:
LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 355,-
Nicht-Mitglieder: € 475,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 14.03.2025!
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Seminar
Social Media und Arbeitsrecht
Stuttgart | Dienstag, 13. Mai 2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Dieses Seminar gibt Ihnen einen guten Überblick über die arbeitsrechtlichen Aspekte der Nutzung von Social Media im Unternehmen. Soziale Netzwerke sind als Kommunikations- und Informationsplattformen sowohl beruflich als auch privat nicht mehr wegzudenken. Durch den Mischcharakter der potentiell möglichen Nutzungsvarianten stellen sich teilweise schwierige Abgrenzungs- und Wertungsfragen. Ab wann kann bzw. ab wann muss ein Arbeitgeber einschreiten? Welche Aktivitäten sind geschäftsschädigend und daher verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers zugänglich? Was kann ein Arbeitgeber tun, um einer Schädigung des Unternehmens vorzubeugen? Ziel der Veranstaltung ist es, einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Social Media nutzen bzw. in sozialen Netzwerken unterwegs sind. Wir beleuchten auch die Möglichkeit der Integration von Social Media in Ihr Compliance-System. Praxisbeispiele runden das Seminar ab und bieten Ihnen wertvolle Einblicke.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche und Mitarbeiter in der Unternehmenskommunikation
Inhalt:
1. Einführung
- Bedeutung von Social Media im Personalbereich
- Chancen und Risiken für Unternehmen und Mitarbeiter
2. Social Media Profile des Arbeitgebers
- Rechtsfragen bei der Nutzung von Social Media Profilen als Arbeitgeber
- Zulässigkeit der Recherche in sozialen Netzwerken
- Arbeitgeberbewertungen und -kommentare: Umgang mit negativen Bewertungen
- Haftung für Äußerungen der Mitarbeiter
3. Social-Media-Aktivitäten der Mitarbeiter
- Arbeitnehmerverhalten in sozialen Netzwerken
- Grenzen der Meinungsfreiheit
- Konsequenzen von Pflichtverletzungen: Abmahnung und Kündigung bei unangemessenem
Verhalten, Gerichtliche -Durchsetzung von Ansprüchen
- Verwertung von Social Media Kommunikation vor Gericht
4. Unternehmensrichtlinien und Compliance
- Erstellung von Social Media Guidelines
- Inhalte und rechtliche Anforderungen
- Durchsetzung und Schulung der Mitarbeiter
- Betriebliche Mitbestimmung
5. Datenschutzrechtliche Aspekte bei Social Media
- Datenerhebung und -verarbeitung, insbesondere Kontrolle von E-Mail und Internetnutzung
- Berechtigung des Arbeitgebers, ggf. Einwilligungserfordernis und Transparenz
Veranstaltungsort:
LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 355,-
Nicht-Mitglieder: € 475,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 25.04.2025!
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Webseminar
Update Minijob: Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung
Dienstag, 20. Mai 2025
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Fast jedes Unternehmen greift zur Gestaltung seiner betrieblichen Abläufe auf das Instrumentarium der geringfügigen Beschäftigungen zurück. Ob als Saisonarbeitskräfte, Ferienjobber oder bei der Beschäftigung von Rentnern, sie gelten grundsätzlich als flexibel einsetzbar, unabhängig davon, ob ihr Einsatz im Rahmen einer geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Beschäftigung erfolgt.
Auch für Arbeitnehmer ist die geringfügige Beschäftigung aufgrund steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vergünstigungen mitunter attraktiv.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden einen Überblick über die derzeit geltenden Bestimmungen zu geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen sowie über die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen im Niedriglohnsektor (Mini- und Midi-Job) zu geben.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Inhalt:
1. Geringfügige Beschäftigung
- Einheitliches Beschäftigungsverhältnis
- Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
- Gesetzliche Regelung zur unvorhersehbaren Überschreitung
- Sonderzahlungen
- Entgeltumwandlung
- Schwankendes Arbeitsentgelt
- Mehrfachbeschäftigung
2. Kurzfristige Beschäftigung
- Zulässige Dauer
- Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen
- Berufsmäßigkeit
3. Midijob
- Höhere Entgeltgrenze für den Übergangsbereich
- Gesonderte Formel zur Berechnung des Gesamtbeitrags / Beitragsanteils des Arbeitnehmers
4. Pflichten des Arbeitgebers
- Urlaub
- Entgeltfortzahlung
- Diskriminierungsverbot
- Kündigung
5. Arbeitsvertragsgestaltung
- Besondere Klauseln
- Rahmenarbeitsvertrag bei der kurzfristigen Beschäftigung
- Abrufarbeit
6. Versicherungsrechtliche Besonderheiten
- Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Umgang bei Kurzarbeit
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 290,-
Nicht-Mitglieder: € 340,-
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig.
Anmeldeschluss: 16.05.2025!
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Praxisseminar
Active Sourcing - Personalakquise und Entwicklung
Stuttgart | Dienstag, 3. Juni 2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Immer mehr Arbeitgeber nutzen das Active Sourcing und setzen soziale Netzwerke für ihren Recruiting-Prozess ein. Ziel der Veranstaltung ist es, Praxishinweise für ein rechtssicheres Vorgehen bei Personalgewinnungsstrategien, insbesondere unter Verwendung sozialer Plattformen, zu vermitteln. Auch in der digitalen Welt bewegt man sich nicht im rechtsfreien Raum. Die Veranstaltung zeigt auf, wie Kandidaten rechtssicher aktiv angesprochen werden können und welche Do´s and Dont´s hierbei zu beachten sind.
Den Teilnehmern wird in einem zweiten Veranstaltungsteil ein praxisnaher Überblick zu dem Thema Personalentwicklung vermittelt.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Inhalt:
1. Active Sourcing - Recruiting auf digitalem Weg
- Ansprache von potentiellen Kandidaten in Xing, LinkedIn etc. und Ausblick auf die
Möglichkeiten der Digitalisierung
- Datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Aspekte
- Recruiting Programme – Kollegen werben neue Kollegen
- Employer Branding und Personalgewinnung über Facebook
- Bilder des Mitarbeiters – Gestaltungsmöglichkeiten zur Bildverwertung
- Bewertungsplattformen – Image des Arbeitgebers und Reaktionsmöglichkeiten
2. Auswahlverfahren
- Vorstellungsgespräch – Fragerecht und Konsequenzen – Do´s und Dont´s
- Background-Checks im Internet
- Datenschutzrechtliche Aspekte
3. Personalenwicklung
- Digitales Lernen im Arbeitsalltag
- Beispiele zur Führungskräfteentwicklung
- Talentmanagement – Change Management / VUCA-Welt als Herausforderung für
Führungskräfte und Mitarbeiter
Veranstaltungsort:
LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 355,-
Nicht-Mitglieder: € 475,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: xx.xx.2025!
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Webseminar
Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer - Gestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen
Dienstag, 1. Juli 2025
10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern ist ein bedeutsames Thema. Zum einen geht es aus Sicht des Arbeitgebers dabei ggf. um die Frage der Gestaltung einer rechtssicheren Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber. Zum anderen fordern Arbeitnehmer vermehrt bezahlte Freistellungen auf der Grundlage des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg ein. Das Webinar stellt die vertraglichen Gestaltungs- und Bindungsmöglichkeiten im Falle einer Fortbildungsmaßnahme auf Wunsch des Arbeitnehmers und einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers anhand der aktuellen Rahmenbedingungen durch die Rechtsprechung vor. Weiterhin gibt das Webinar wertvolle Praxisempfehlungen zu den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen von Ansprüchen nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Inhalt:
1. Fortbildungsmaßnahmen - Kostenbeteiligung des Arbeitgebers mit Rückzahlungsregelung
- Abgrenzung Fortbildungsmaßnahmen mit und ohne Bindungsmöglichkeit
- Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Zulässige Bindungsdauer
2. Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
- Anspruchsberechtigte
- Anwendungsfälle
- Freistellungsvoraussetzungen und -inhalt
- Antragsverfahren
- Entgegenstehen dringender betrieblicher Belange
- Praxistipps
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 145,-
Nicht-Mitglieder: € 195,-
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig.
Anmeldeschluss: 27.06.2025!
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Praxisseminar
Vom Kollegen zur Führungskraft - Essentials für neue Führungskräfte
Stuttgart | Dienstag, 15. Juli 2025
09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Erfolgreiche Mitarbeiterführung hat stets auch arbeitsrechtliche Aspekte im Hintergrund. Führungskräfte müssen daher nicht nur sozial kompetent und empathisch, sondern auch in rechtlicher Hinsicht sicher agieren können.
Dieses Praxisseminar vermittelt einerseits besonders wichtige arbeitsrechtliche Themen, welche für eine erfolgreiche und souveräne Mitarbeiterführung benötigt werden. Andererseits sind Mitarbeiterführungsinstrumente besonders wichtig in der täglichen Personalarbeit als Führungskraft. Auch der Wechsel von der Position als Kollege hin zur Führungskraft kann mit Problemstellungen verbunden sein, zu denen praxisnahe Handlungsempfehlungen gegeben werden.
Zielgruppe:
Führungskräfte
Inhalt:
1. Kernwissen für Führungskräfte im Arbeitsrecht
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigung und Aufhebungsvertrag
- Ermahnung und Abmahnung
- Arbeitgeberhaftung und Haftungsdelegation auf Führungskräfte und Mitarbeiter
2. Grundlagen der Mitarbeiterführung
- Voraussetzungen für eine effektive Führungsarbeit
3. Wesentliche Führungsaufgaben und -instrumente
- Zielvereinbarungen treffen
- Aufgaben und Verantwortung delegieren
- Informieren
- Kontrollieren
- Beurteilen
- Rückmeldungen geben
- Förderung und Weiterentwicklung
- Teamorganisation und -entwicklung
- Entscheidungen treffen
- Konflikte klären
4. Best Practice-Empfehlungen nach einem Wechsel in eine Führungsposition
Veranstaltungsort:
LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 180,-
Nicht-Mitglieder: € 240,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Bei Buchung beider Seminare („Das Weisungsrecht und seine Grenzen“ am 15.07.2025) Mitglieder
€ 355,- / Nicht-Mitglieder € 475,-.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 27.06.2025!
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Praxisseminar
Das Weisungsrecht und seine Grenzen
Stuttgart | Dienstag, 15. Juli 2025
13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
In der arbeitsrechtlichen Praxis bestehen häufig Unsicherheiten hinsichtlich der Reichweite, der Zulässigkeit und der Durchsetzbarkeit von Anweisungen der Vorgesetzten. Das Seminar vermittelt die Reichweite und Grenzen des Direktions- und Weisungsrechts des Arbeitgebers nach § 106 GewO anhand von Fallbeispielen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Insbesondere wird erklärt, nach welchen Kriterien die Wirksamkeit einer Weisung durch den Arbeitgeber beurteilt wird und ob und ggf. inwiefern Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche und Führungskräfte
Inhalt:
1. Weisungsrecht des Arbeitgebers und dessen Grenzen
- Grenzen des Weisungsrechts
- Konkretisierung
- Betriebliche Übung
- Notsituationen
2. Inhalt der Arbeitsleistung
- Berufsbild und Nebenpflichten der Arbeitnehmer
- Anweisungen zur Arbeitsmenge und -qualität
- Gleichwertigkeit der Tätigkeitsinhalte
3. Zeit und Ort der Arbeitsleistung
- Überstunden, Freizeitabbau, Auszahlung
- Pausengestaltung und Pauschalierung
- örtliche Versetzung
4. Ordnungsverhalten im Betrieb
- Kleidervorschriften, Ankleidezeiten
- Rauchverbot, Alkoholverbot
- Verhaltenskodex, Ethikrichtlinien
5. Handlungsalternativen bei Nichtbefolgung der Weisung
Veranstaltungsort:
LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 180,-
Nicht-Mitglieder: € 240,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Bei Buchung beider Seminare („Vom Kollegen zur Führungskraft – Essentials für neue Führungskräfte“ am 15.07.2025) Mitglieder € 355,- / Nicht-Mitglieder € 475,-.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 27.06.2025!
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Seminar
Mitarbeiter-Datenschutz im Spannungsfeld zum Hinweisgeberschutz- sowie Entgelttransparenzgesetz
Stuttgart | Donnerstag, 25. September 2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Der digitale Wandel bietet Unternehmen als auch deren Mitarbeitenden bei der Bewerkstelligung der täglichen Arbeit zahlreiche Chancen. Dabei gewinnt das Thema Datenschutz – auch mit Blick auf die einzelnen Mitarbeiter – bei der praktischen Umsetzung der Arbeitsprozesse immer mehr an Bedeutung. Zugleich werden die Rechte der Betroffenen gestärkt, indem Auskunfts- und Schadensersatzansprüche leichter geltend gemacht und durchgesetzt werden können.
Gerade bei den Fragerechten drängt sich die Frage nach einem Spannungsfeld mit dem bestehenden Datenschutzrecht auf, wenn es um Auskunftsansprüche nach dem Entgelttransparenzgesetz und der Frage nach der Höhe der Vergütung von Männern und Frauen bei gleichwertigen Tätigkeiten geht. Selbiges gilt für die Frage, inwieweit Informationen bei der Aufarbeitung von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Mit dem Besuch der Veranstaltung schaffen Sie die Basis für Ihre „Datenschutz-Fitness“. Sie lernen die datenschutz- und arbeitsrechtlichen Vorgaben kennen und agieren rechtlich sicher und können dadurch Haftungsrisiken erkennen und vermeiden.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie Interne Revision, Fraud Management, Compliance Management und Risikomanagement
Inhalt:
1. Datenschutzrecht
- Rechtliche Grundlagen
- Grundsätze der Datenverarbeitung
- Datenschutz im Bewerbungsverfahren
- Datenschutz im bestehenden Arbeitsverhältnis
- Datenschutz und betriebliche Mitbestimmung
- Notwendige Inhalte von Betriebsvereinbarungen
- Schwerpunkte bei der Prüfungstätigkeit: Prüfungshandlungen der Revision gegenüber
Mitarbeitern sowie Prüfung des Personalmanagements
- Verarbeitung von Mitarbeiterdaten nach innen und außen, interne Ermittlungen bei Straftaten
- Recherche in Sozialen Netzen, Geolokalisierung, Fotos und Videos von Mitarbeitern
- Internet und E-Mail am Arbeitsplatz und mit mobilen Geräten
- Folgen unzulässiger Kontrollen, Beweisverwertungsverbote
- Eigenhaftung, Strafbarkeit der Revisions- und Compliance-Verantwortlichen
- Informationspflicht bei Dritt- und Direkterhebung
- Verantwortlichkeit des Betriebsrats
2. Spannungsfeld: Entgelttransparenz und Datenschutz
- Ziel des Gesetzes: Gebot der Entgeltgleichheit bei gleicher Arbeit
- Individueller Auskunftsanspruch
- Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitgebers
- Folgen eines Verstoßes gegen das Entgeltgleichheitsgebot
3. Spannungsfeld: Hinweisgeberschutz und Datenschutz
- Technische und inhaltliche Voraussetzungen für die Meldestellen
- Umgang mit Hinweisgeberfällen sowie anonymen Meldungen
- Folgemaßnahmen und interne Ermittlungen
- Verfahrensordnung
- Rückmeldung an die hinweisgebende Person
Veranstaltungsort:
LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 355,-
Nicht-Mitglieder: € 475,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 05.09.2025!
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Infoveranstaltung
Tarifregelwerk Banken Teil I (ohne VTV)
Stuttgart | Mittwoch, 8. Oktober 2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Die Infoveranstaltung erläutert ausführlich die verschiedenen Tarifregelungen im genossenschaftlichen Bankensektor, die nicht zum Vergütungstarifbereich gehören. Anhand von Praxisbeispielen werden insbesondere die Vorgaben des Manteltarifvertrages, der Tarifverträge zu vermögenswirksamen Leistungen sowie der Langzeitkonten-Tarifvertrag erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten in den jeweiligen Bereichen aufgezeigt.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Inhalt:
1. Manteltarifvertrag genossenschaftliche Banken
- Geltungsbereich
- Vorgaben zur Arbeitszeitgestaltung
- Mehrarbeit und Zuschläge
- Teilzeitarbeit
- Sonderzahlungen
- Auszubildende
- Krankengeldzuschuss
- Urlaub
- Kinderzulagen
- Arbeitsbefreiung und § 616 BGB
- Kündigungsvorgaben
- Umwandlungsmöglichkeiten Vergütung und Tarifveränderungen
2. Tarifvertrag über Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz
- Anlagearten
- Gestaltungsmöglichkeiten
3.Langzeitkonten-Tarifvertrag
- Gestaltung von Wertguthabenmodellen
- Rechtsanspruch der Arbeitnehmer
- Störfallkonstellationen
- Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten
Veranstaltungsort:
LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 355,-
Nicht-Mitglieder: € 475,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Bei Buchung beider Seminare („Tarifregelwerk Banken Teil II“ am 09.10.2025) Mitglieder € 680,-/
Nicht-Mitglieder € 920,00
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 19.09.2025!
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Infoveranstaltung
Tarifregelwerk Banken Teil II (ohne MTV)
Stuttgart | Donnerstag, 9. Oktober 2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Die Infoveranstaltung erläutert ausführlich in Ergänzung zu Teil I die verschiedenen Tarifregelungen im genossenschaftlichen Bankensektor mit Vergütungsrelevanz. Begleitet von Praxisbeispielen werden insbesondere die Vorgaben des VTV und der VO-BK 2019 sowie deren Zusammenspiel bei der Eingruppierung erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten in den jeweiligen Bereichen aufgezeigt.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Inhalt:
1. VTV genossenschaftliche Banken
- Geltungsbereich
- Vergütungsgruppen
- Zulagensystematik
- Eingruppierung und Einstufung
- Vergütungssicherung
- Vergütungsmodelle
2. V0-BK 2019 genossenschaftliche Banken
- Grundsätze
- Wechselsystematiken
- Sonderregelungen
- Zulagen
- Vergütungssicherung
3. Demographie-Tarifvertrag
- Tariflicher Präventionstag
- renaTe
- Betriebliche Altersvorsorge
Veranstaltungsort:
LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 355,-
Nicht-Mitglieder: € 475,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Bei Buchung beider Seminare („Tarifregelwerk Banken Teil I“ am 08.10.2025) Mitglieder € 680,-/
Nicht-Mitglieder € 920,-
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 19.09.2025!
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Praxisseminar
Betriebsratswahlen 2026
Mannheim | Dienstag, 21. Oktober 2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Die Betriebsratswahl ist vorrangig die Sache der Arbeitnehmer im Betrieb. Dem Arbeitgeber ist eine passive Rolle zugewiesen. Nur an wenigen Punkten im Verfahren hat er Handlungspflichten bzw. -optionen. Eine Beteiligung des Arbeitgebers sehen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die Wahlordnung (WO) insbesondere in Bezug auf das Wahlverfahren, der Anfertigung der Wählerliste und der Kosten der Wahl vor. Von elementarer Bedeutung ist die Neutralitätspflicht des Arbeitgebers. Bei einer fehlerhaften Wahl kann der Arbeitgeber im einstweiligen Rechtsschutz korrigierend eingreifen oder in Ausnahmefällen die Wahl abbrechen lassen. Zudem kann er die Betriebsratswahl ggf. anfechten.
Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber den Wahlvorgang aufmerksam verfolgen. Bei Verstößen gegen das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren droht die Gefahr, dass die Betriebsratswahl wiederholt werden muss.
Die Seminarteilnehmer erhalten einen Überblick über die wesentlichen Grundsätze der Betriebsratswahl, damit die Beteiligung des Arbeitgebers sachgerecht erfolgen und dieser die Ordnungsmäßigkeit der Wahl beurteilen und ggfls. Hilfestellung geben kann. Erläutert werden auch die im Jahr 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes sowie die seit 2021 geltenden Neuregelungen in der Wahlordnung zur Betriebsratswahl.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Inhalt:
1. Wahlverfahren
2. Zeitraum der Wahl
3. Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrats
4. Größe des Betriebsrats
5. Zusammensetzung des Betriebsrats
- Minderheitengeschlecht
- Zwingende Berücksichtigung
- Berechnung
6. Wahlrecht
- Aktives / passives Wahlrecht
- Listen- oder Persönlichkeitswahl
7. Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Wahlvorstand, Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge
- Stützunterschriften
- Stimmabgabe und -auszählung
- Feststellung des Wahlergebnisses, Bekanntmachung der Gewählten
- Schutz der Wahl, Kosten der Wahl
- Mängel des Wahlverfahrens
- Wahlanfechtung
- Einstweiliger Rechtsschutz
8. Nach der Wahl, Konstituierende Sitzung des Betriebsrats
9. Sonderkündigungsschutz für Wahlvorstand und Wahlkandidaten
Veranstaltungsort:
Holiday Inn Mannheim, Glücksteinallee 1, 68163 Mannheim
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 355,-
Nicht-Mitglieder: € 475,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 19.09.2025!
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Infoveranstaltung
Neuerungen im Arbeitsrecht 2025
Stuttgart | Dienstag, 18. November 2025
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
In dieser Veranstaltung werden neue Entwicklungen im Arbeitsrecht sowohl aufgrund von Gesetzesänderungen wie auch der Rechtsprechung dargestellt. Hierbei wird der Schwerpunkt bei den praxisrelevanten Auswirkungen liegen.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Veranstaltungsort:
LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 180,-
Nicht-Mitglieder: € 240,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 31.10.2025!
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Infoveranstaltung
Neuerungen im Arbeitsrecht 2025 - Speziell für Betriebsräte
Stuttgart | Donnerstag, 20. November 2025
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Seit Jahrzehnten schulen wir die Mitarbeiter unserer Mitgliedsunternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Darüber hinaus kooperieren wir mit verschiedenen Genossenschaftsakademien und stellen unsere Rechtsanwälte, Arbeitsrechtsexperten und Fachanwälte für Arbeitsrecht als Referenten. In diesem Rahmen führen wir bereits seit über 40 Jahren Schulungen auch für Betriebsräte durch.
In dieser Veranstaltung werden neue Entwicklungen im Arbeitsrecht sowohl aufgrund von Gesetzesänderungen wie auch der Rechtsprechung dargestellt. Hierbei wird der Schwerpunkt bei den praxisrelevanten Auswirkungen liegen.
Zielgruppe:
Betriebsratsmitglieder
Veranstaltungsort:
LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 180,-
Nicht-Mitglieder: € 240,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 31.10.2025!
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Webseminar
Neuerungen im Arbeitsrecht 2025 kompakt
Dienstag, 25. November 2025
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
In diesem Webseminar werden neue Entwicklungen im Arbeitsrecht sowohl aufgrund von Gesetzesänderungen wie auch der Rechtsprechung kompakt dargestellt. Hierbei wird der Schwerpunkt bei den praxisrelevanten Auswirkungen liegen.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 145,-
Nicht-Mitglieder: € 195,-
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig.
Anmeldeschluss: 21.11.2025!
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Praxisseminar
Betriebsratswahlen 2026 - Speziell für Betriebsräte und Wahlvorstände
Stuttgart | Dienstag, 2. Dezember 2025
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Die nächsten regelmäßigen Wahlen zum Betriebsrat finden im Zeitraum vom 01. März bis 31. Mai 2026 statt. Die rechtlichen und tatsächlichen Fragen rund um die Durchführung der Betriebsratswahl rücken damit alle vier Jahre in den Fokus der Betriebsräte und Wahlvorstände. Die Wahlvorschriften sind teilweise sehr komplex, Fehler können gegebenenfalls zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der Wahl führen. Die Seminarteilnehmer erhalten einen Überblick über die wesentlichen Grundsätze der Betriebsratswahl sowie den Ablauf der verschiedenen Wahlverfahren unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung. Erläutert werden auch die im Jahr 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes sowie die seit 2021 geltenden Neuregelungen in der Wahlordnung zur Betriebsratswahl.
Zielgruppe:
Betriebsräte und Wahlvorstände, die mit der Durchführung der Betriebsratswahlen betraut sind
Inhalt:
1. Wahlverfahren
2. Zeitraum der Wahl
3. Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrats
4. Größe des Betriebsrats
5. Zusammensetzung des Betriebsrats
- Minderheitengeschlecht
- Zwingende Berücksichtigung
- Berechnung
6. Wahlrecht
- Aktives / passives Wahlrecht
- Listen- oder Persönlichkeitswahl
7. Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Wahlvorstand, Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge
- Stützunterschriften
- Stimmabgabe und -auszählung
- Feststellung des Wahlergebnisses, Bekanntmachung der Gewählten
- Schutz der Wahl, Kosten der Wahl
- Mängel des Wahlverfahrens
- Wahlanfechtung
- Einstweiliger Rechtsschutz
8. Nach der Wahl, Konstituierende Sitzung des Betriebsrats
9. Sonderkündigungsschutz für Wahlvorstand und Wahlkandidaten
Veranstaltungsort:
LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Seminargebühren netto:
Mitglieder: € 355,-
Nicht-Mitglieder: € 475,-
Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.
Stornierung:
Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.
Anmeldeschluss: 14.11.2025!
Zur Onlineanmeldung