Aktuelle Schulungen

                        Schulungs- und Veranstaltungsübersicht 2025

 

Infoveranstaltung
Neuerungen im Arbeitsrecht 2025
18.11.2025
(Stuttgart)

Infoveranstaltung
Neuerungen im Arbeisrecht 2025 - Speziell für Betriebsräte
20.11.2025
(Stuttgart)

Webseminar
Neuerungen im Arbeitsrecht 2025 kompakt
25.11.2025

Praxisseminar
Betriebsratswahlen 2026 - Speziell für Betriebsräte und Wahlvorstände
02.12.2025
(Stuttgart)

 
  • Infoveranstaltung
    Neuerungen im Arbeitsrecht 2025

    Stuttgart | Dienstag, 18. November 2025
    13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    In dieser Veranstaltung werden neue Entwicklungen im Arbeitsrecht sowohl aufgrund von Gesetzesänderungen wie auch der Rechtsprechung dargestellt. Hierbei wird der Schwerpunkt bei den praxisrelevanten Auswirkungen liegen.

    Themenschwerpunkte

    Gesetzliche Entwicklungen

    • Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
    • Ablösung der Schriftform durch die Textform – Überblick zu den gesetzlichen Änderungen 2025
    • Wachstumschancengesetz: Künftig keine Anwendung der Fünftelregelung durch Arbeitgeber

    Geplante Gesetzesänderungen

    • Eingeschränkte Führerscheinkontrollpflicht durch die Arbeitgeber
    • Rentnerbeschäftigung: Sachgrundlose Befristung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    Neue Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht

    • Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten (BVerfG/Thüringer LAG)
    • Kein Anspruch auf Entgeltabrechnung in Papier (BAG)
    • Kein digitales Zugangsrecht – Gewerkschaften bleiben „external user“ (BAG)
    • Befristetes Arbeitsverhältnis und unverhältnismäßige Probezeitvereinbarung (BAG)
    • Wartezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen – kein Präventionsverfahren nötig (BAG)
    • Kein Antrag auf Teilzeit während Brückenteilzeit (Hessisches LAG)
    • Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (BAG)
    • Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach entzündeter Tätowierung (LAG Schleswig-Holstein)
    • Datenschutz- und Vertraulichkeitsverstöße als Kündigungsgrund (OLG München)
    • Erstattung von Detektivkosten bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit (LAG Köln)
    • Ausstellungsdatum des Zeugnisses muss nicht dem Austrittsdatum entsprechen (LAG Köln)

    Neue Entscheidungen zum Kollektivarbeitsrecht

    • Vergütungsanpassung bei Betriebsratsmitgliedern - Darlegungs- und Beweislast (BAG)
    • Headset-Einführung ist mitbestimmungspflichtig (BAG)
    • Kein Kündigungsschutz – Rauswurf nach Betriebsratsgründung in Probezeit ist rechtens (LAG München)
    • Betriebsratswahl - Verlangen von Briefwahlunterlagen (BAG)
    • Betriebsratswahl zulässig - auch bei geringer Kandidatenzahl (BAG)
    • Keine Benachteiligung – Befristung gilt auch für Betriebsräte (BAG)

    Zielgruppe: 
    Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche

    Veranstaltungsort:
    LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart

    Seminargebühren netto:
    Mitglieder: € 180,-
    Nicht-Mitglieder: € 240,-
    Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.

    Stornierung:
    Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.

    Anmeldeschluss: 31.10.2025!

    Zur Onlineanmeldung
  • Infoveranstaltung
    Neuerungen im Arbeitsrecht 2025 - Speziell für Betriebsräte

    Stuttgart | Donnerstag, 20. November 2025
    13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Seit Jahrzehnten schulen wir die Mitarbeiter unserer Mitgliedsunternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Darüber hinaus kooperieren wir mit verschiedenen Genossenschaftsakademien und stellen unsere Rechtsanwälte, Arbeitsrechtsexperten und Fachanwälte für Arbeitsrecht als Referenten. In diesem Rahmen führen wir bereits seit über 40 Jahren Schulungen auch für Betriebsräte durch.
    In dieser Veranstaltung werden neue Entwicklungen im Arbeitsrecht sowohl aufgrund von Gesetzesänderungen wie auch der Rechtsprechung dargestellt. Hierbei wird der Schwerpunkt bei den praxisrelevanten Auswirkungen liegen.

    Themenschwerpunkte

    Gesetzliche Entwicklungen

    • Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
    • Ablösung der Schriftform durch die Textform – Überblick zu den gesetzlichen Änderungen 2025
    • Wachstumschancengesetz: Künftig keine Anwendung der Fünftelregelung durch Arbeitgeber

    Geplante Gesetzesänderungen

    • Eingeschränkte Führerscheinkontrollpflicht durch die Arbeitgeber
    • Rentnerbeschäftigung: Sachgrundlose Befristung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    Neue Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht

    • Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten (BVerfG/Thüringer LAG)
    • Kein Anspruch auf Entgeltabrechnung in Papier (BAG)
    • Kein digitales Zugangsrecht – Gewerkschaften bleiben „external user“ (BAG)
    • Befristetes Arbeitsverhältnis und unverhältnismäßige Probezeitvereinbarung (BAG)
    • Wartezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen – kein Präventionsverfahren nötig (BAG)
    • Kein Antrag auf Teilzeit während Brückenteilzeit (Hessisches LAG)
    • Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (BAG)
    • Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach entzündeter Tätowierung (LAG Schleswig-Holstein)
    • Datenschutz- und Vertraulichkeitsverstöße als Kündigungsgrund (OLG München)
    • Erstattung von Detektivkosten bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit (LAG Köln)
    • Ausstellungsdatum des Zeugnisses muss nicht dem Austrittsdatum entsprechen (LAG Köln)

    Neue Entscheidungen zum Kollektivarbeitsrecht

    • Vergütungsanpassung bei Betriebsratsmitgliedern - Darlegungs- und Beweislast (BAG)
    • Headset-Einführung ist mitbestimmungspflichtig (BAG)
    • Kein Kündigungsschutz – Rauswurf nach Betriebsratsgründung in Probezeit ist rechtens (LAG München)
    • Betriebsratswahl - Verlangen von Briefwahlunterlagen (BAG)
    • Betriebsratswahl zulässig - auch bei geringer Kandidatenzahl (BAG)
    • Keine Benachteiligung – Befristung gilt auch für Betriebsräte (BAG)

    Zielgruppe:
    Betriebsratsmitglieder

    Veranstaltungsort:
    LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart

    Seminargebühren netto:
    Mitglieder: € 180,-
    Nicht-Mitglieder: € 240,-
    Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.

    Stornierung:
    Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.

    Anmeldeschluss: 31.10.2025!

    Zur Onlineanmeldung
  • Webseminar
    Neuerungen im Arbeitsrecht 2025 kompakt

    Dienstag, 25. November 2025
    14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

    In diesem Webseminar werden neue Entwicklungen im Arbeitsrecht sowohl aufgrund von Gesetzesänderungen wie auch der Rechtsprechung kompakt dargestellt. Hierbei wird der Schwerpunkt bei den praxisrelevanten Auswirkungen liegen.

    Themenschwerpunkte

    Gesetzliche Entwicklungen

    • Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

    Geplante Gesetzesänderungen

    • Eingeschränkte Führerscheinkontrollpflicht durch die Arbeitgeber
    • Rentnerbeschäftigung: Sachgrundlose Befristung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    Neue Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht

    • Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten (BVerfG/Thüringer LAG)
    • Kein Anspruch auf Entgeltabrechnung in Papier (BAG)
    • Kein digitales Zugangsrecht – Gewerkschaften bleiben „external user“ (BAG)
    • Befristetes Arbeitsverhältnis und unverhältnismäßige Probezeitvereinbarung (BAG)
    • Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (BAG)
    • Datenschutz- und Vertraulichkeitsverstöße als Kündigungsgrund (OLG München)

    Neue Entscheidungen zum Kollektivarbeitsrecht

    • Headset-Einführung ist mitbestimmungspflichtig (BAG)
    • Betriebsratswahl - Verlangen von Briefwahlunterlagen (BAG)
    • Betriebsratswahl zulässig - auch bei geringer Kandidatenzahl (BAG)

    Zielgruppe: 
    Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche

    Seminargebühren netto:
    Mitglieder: € 145,-
    Nicht-Mitglieder: € 195,-

    Stornierung:
    Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig.

    Anmeldeschluss: 21.11.2025!

    Zur Onlineanmeldung
  • Praxisseminar
    Betriebsratswahlen 2026 - Speziell für Betriebsräte und Wahlvorstände

    Stuttgart | Dienstag, 2. Dezember 2025
    09:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Die nächsten regelmäßigen Wahlen zum Betriebsrat finden im Zeitraum vom 01. März bis 31. Mai 2026 statt. Die rechtlichen und tatsächlichen Fragen rund um die Durchführung der Betriebsratswahl rücken damit alle vier Jahre in den Fokus der Betriebsräte und Wahlvorstände. Die Wahlvorschriften sind teilweise sehr komplex, Fehler können gegebenenfalls zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der Wahl führen. Die Seminarteilnehmer erhalten einen Überblick über die wesentlichen Grundsätze der Betriebsratswahl sowie den Ablauf der verschiedenen Wahlverfahren unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung. 

    Zielgruppe:
    Betriebsräte und Wahlvorstände, die mit der Durchführung der Betriebsratswahlen betraut sind

    Inhalt:
    1. Wahlverfahren
    2. Zeitraum der Wahl
    3. Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrats
    4. Größe des Betriebsrats
    5. Zusammensetzung des Betriebsrats
        - Minderheitengeschlecht
        - Zwingende Berücksichtigung
        - Berechnung
    6.
    Wahlrecht
        - Aktives / passives Wahlrecht
        - Listen- oder Persönlichkeitswahl
    7.
    Vorbereitung und Durchführung der Wahl
        - Wahlvorstand, Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge
        - Stützunterschriften
        - Stimmabgabe und -auszählung
        - Feststellung des Wahlergebnisses, Bekanntmachung der Gewählten
        - Schutz der Wahl, Kosten der Wahl
        - Mängel des Wahlverfahrens
        - Wahlanfechtung
        - Einstweiliger Rechtsschutz

    8. Nach der Wahl, Konstituierende Sitzung des Betriebsrats
    9. Sonderkündigungsschutz für Wahlvorstand und Wahlkandidaten

    Veranstaltungsort:
    LOOK21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart

    Seminargebühren netto:
    Mitglieder: € 355,-
    Nicht-Mitglieder: € 475,-
    Tagungsunterlagen und Tagungsverpflegung sind im Preis enthalten.

    Stornierung:
    Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung wird die volle Seminargebühr zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die AGB des Veranstaltungsortes.

    Anmeldeschluss: 14.11.2025!

    Zur Onlineanmeldung

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