Rechtsberatung / Prozessvertretung

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder in konkreten Einzelfällen auf dem gesamten Gebiet des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts.

Neben der Konfliktbewältigung in bereits anhängigen Fällen durch Übernahme der Prozessführung ist unser Ziel die Konfliktvermeidung bzw. die Mitwirkung an der außergerichtlichen Lösung von entstandenen Problemen, um bei unsicherer Erfolgsaussicht lange Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Je nach Bedarf können diese kostenfreien Leistungen

  • fernmündlich
  • schriftlich
  • in unserem Hause oder auch direkt bei Ihnen vor Ort

in Anspruch genommen werden.

Wir stehen unseren Mitgliedern u. a. in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:

  • arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung für Mitarbeiter und Führungskräfte
  • Auslegung von Tarifverträgen; Beratung bei Eingruppierungsfragen
  • rechtlich abgesicherte Formulierung von Zeugnissen und Abmahnungen
  • rechtlich abgesicherte Formulierung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
  • Arbeitszeitmodelle, Flexibilisierung, Beratung unter Berücksichtigung tarifrechtlicher Vorgaben
  • Altersteilzeit und Vorruhestand, Gestaltungsfragen
  • Unternehmensbestimmung
  • Outplacement: arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Analyse und Erarbeitung von Vorschlägen
  • Gehaltsfindung u.ä. unter Berücksichtigung tarifrechtlicher Vorgaben
  • Umsetzung von leistungs- und erfolgsorientierter Vergütung im Betrieb

Wenn es im Umgang mit dem Betriebspartner oder der Gewerkschaft Handlungsbedarf gibt unterstützen wir u. a. durch:

  • Teilnahme an Betriebsversammlungen und Betriebsratssitzungen
  • Begleitung von Wahlen zum Betriebsrat bzw. zur Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
  • Bewertung von gewerkschaftlichen Schulungsangeboten für Betriebsräte
  • Überprüfung aller betriebsverfassungsrechtlicher Vorgänge
  • Klärung von Fragen der Unternehmensmitbestimmung

Bei Betriebsänderungen und Unternehmensumwandlungen sind wir ebenfalls für unsere Mitglieder da:

  • Fusionen: Lösung von arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Problemstellungen
  • Führung von Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan

Und natürlich:

  • Erledigung des Schriftwechsels mit Behörden, wie z. B. Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Gewerbeaufsichtsamt usw.

Arbeitskreise

Zu personal- und sozialpolitischen Themen finden regelmäßige und bedarfsorientierte Arbeitskreise statt:

  • Turnusmäßige Sitzungen der Personalleiter der Mitgliedsunternehmen zur gegenseitigen Unterrichtung und
  • Erfahrungsaustausch
  • „Ad hoc“ Arbeitsgruppen zu ausgewählten aktuellen Themen.

Prozessvertretung

Wir übernehmen kompetent die Prozessvertretung unserer Mitglieder in allen Instanzen

  • vor den Arbeitsgerichten
  • vor den Sozialgerichten
  • vor den Verwaltungsgerichten.

Die beim Arbeitgeberverband tätigen Juristen sind sämtlich zugelassene Rechtsanwälte und bringen langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts mit.

Wir kennen uns mit den für unsere Mitglieder relevanten Tarifverträgen bestens aus.

 

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